Regelbetreuung · secutelli
Grundbetreuung
nach DGUV Vorschrift 2 für Ihren Betrieb
Gefährdungsbeurteilungen aktuell halten, Verantwortlichkeiten klären und Schutzmaßnahmen nachverfolgen: Im Arbeitsschutz stehen regelmäßig Aufgaben an. secutelli unterstützt Sie dabei, diese Aufgaben zu ordnen und im Betriebsalltag zu bearbeiten.
01
Was wir Übernehmen
Leistungen
02
So arbeiten wir
Gemeinsame Ablauf
03
im nächsten Schritt
Bedarf besprechen
Grundbetreuung
Unsere Grundbetreuung verbindet fachliche Beratung mit konkreter Unterstützung bei Arbeitsbedingungen, Organisation und Dokumentation. Gemeinsam klären wir, welche Betreuung für Ihren Betrieb vorgesehen ist und wie Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und betriebliche Ansprechpartner zusammenarbeiten.
Aufgaben der Betreuung
Diese Aufgaben übernimmt secutelli in der Grundbetreuung
Die Unterstützung richtet sich nach den erforderlichen Aufgaben und dem vereinbarten Leistungsumfang. Im Mittelpunkt stehen Arbeitsbedingungen, klare Abläufe und nachvollziehbare Ergebnisse.
Arbeitsbedingungen beurteilen
Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsgestaltung unterstützen
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Überarbeitung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Dabei werden die tatsächlichen Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Arbeitsbedingungen betrachtet.
Aus der Beurteilung werden geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet. So erhalten Sie eine fachliche Grundlage, um Handlungsbedarf einzuordnen und Verbesserungen zu planen.
Strukturen & Zuständigkeiten
Arbeitsschutz organisieren und Verantwortliche beraten
Bei Betriebsbegehungen betrachten wir Arbeitsplätze und Abläufe und halten fest, wo Handlungsbedarf besteht. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die weitere Beratung und Maßnahmenplanung. Außerdem unterstützen wir Geschäftsführung und Führungskräfte bei Fragen der Arbeitsgestaltung und Organisation. Dazu gehört, Aufgaben zuzuordnen und den Arbeitsschutz bei betrieblichen Entscheidungen zu berücksichtigen.
Wissen & Nachweise
Unterweisungen, Besprechungen und Dokumentation begleiten
Wir unterstützen Sie dabei, Unterweisungsbedarf zu erkennen und Inhalte an den tatsächlichen Gefährdungen auszurichten. Die konkrete Durchführung von Unterweisungen wird entsprechend dem Auftrag abgestimmt.
Hinzu kommen die vereinbarte Teilnahme an erforderlichen Arbeitsschutzbesprechungen und die Unterstützung bei der Dokumentation. Besteht ein Arbeitsschutzausschuss, kann die Betreuung die fachliche Mitwirkung an dessen Sitzungen umfassen.
Betreuungsmodell & Anforderungen
Welche Betreuung ist für Ihren Betrieb vorgesehen?
Die Grundbetreuung umfasst grundlegende Aufgaben der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Ihre Einordnung richtet sich nach dem jeweils geltenden Betreuungsmodell.
Welches Modell für Ihren Betrieb infrage kommt, hängt insbesondere von der Betriebsgröße, der Betriebsart und den Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab. Für kleinere Betriebe bestehen besondere Regelungen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch alternative Betreuungsformen möglich.
Maßgeblich ist die für Ihren Betrieb geltende Fassung der DGUV Vorschrift 2. Die überarbeiteten trägerspezifischen Fassungen werden seit 2025 schrittweise in Kraft gesetzt.
secutelli hilft Ihnen, die Ausgangslage einzuordnen und den benötigten Betreuungsumfang zu klären. Bereits vorhandene Betreuung wird dabei berücksichtigt.
Bausteine Ihrer Betreuung
Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung
In der Regelbetreuung nach Anlage 2 setzt sich der Betreuungsbedarf aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung zusammen.
Der betriebsspezifische Bedarf muss ermittelt, regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Erforderliche zusätzliche Betreuung gehört zur vollständigen Betreuung des Betriebs.
secutelli unterstützt Sie dabei, beide Bestandteile aufeinander abzustimmen und die Aufgaben nachvollziehbar zu vereinbaren.
| Grundbetreuung | Betriebsspezifische Betreuung |
|---|---|
| Grundlegende, übergreifende Aufgaben im Arbeitsschutz | Zusätzliche Aufgaben aus den konkreten betrieblichen Bedingungen |
| Einsatzzeiten nach Beschäftigtenzahl und Betreuungsgruppe | Umfang anhand des tatsächlichen Bedarfs |
| Beispielsweise Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzorganisation | Beispielsweise zusätzliche Beratung bei Veränderungen oder besonderen Gefährdungen |
Unser Vorgehen
So beginnt die Betreuung mit secutelli
01
Bestandsaufnahme
Betrieb und vorhandene Betreuung einordnen
Zunächst betrachten wir gemeinsam Ihre Tätigkeiten, die Betriebsstruktur und vorhandene Unterlagen. Dazu gehören zum Beispiel bestehende Gefährdungsbeurteilungen, Begehungsberichte und Betreuungsvereinbarungen.
Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sowie bereits beteiligte Fachpersonen werden ebenfalls berücksichtigt. Daraus wird klar, welche Punkte geklärt werden müssen.
02
Aufgaben & Zuständigkeiten
Zusammenarbeit abstimmen
Gemeinsam legen wir fest, welche Unterstützung für Ihren Betrieb benötigt wird und welche Aufgaben secutelli übernimmt. Der vereinbarte Umfang zeigt auf, welche Leistungen enthalten sind und wo zusätzlicher Bedarf besteht.
Dazu stimmen wir die Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen im Betrieb und mit einer bereits vorhandenen betriebsärztlichen oder sicherheitstechnischen Betreuung ab.
03
Planung & Nachverfolgung
Betreuung planen und Ergebnisse nachhalten
Auf dieser Grundlage planen wir die erforderlichen Tätigkeiten und Termine im vereinbarten Betreuungsumfang. Festgestellter Handlungsbedarf und vereinbarte Maßnahmen werden nachvollziehbar festgehalten.
Ändern sich die Arbeitsbedingungen, prüfen wir, ob auch die Betreuung angepasst werden muss. So bleibt die Planung mit der tatsächlichen Situation und den Prozessen im Betrieb verbunden.
Klare Aufgaben. Abgestimmte nächste Schritte.
Betreuungsbedarf klären
Grundbetreuung mit secutelli besprechen
Sie möchten Ihre Grundbetreuung organisieren oder eine bestehende Betreuung überprüfen lassen? Gemeinsam klären wir, welches Modell für Ihren Betrieb vorgesehen ist und welche Unterstützung Sie benötigen.
Teilen Sie uns Ihre Branche, Beschäftigtenzahl und den bisherigen Betreuungsstand mit. Daraus lassen sich die nächsten Schritte und der passende Leistungsumfang besprechen.
06196 7641032
sklawonn@secutelli.de
Vor Ort in Rhein-Main
Main-Taunus-Kreis und Rhein-Main-Gebiet
Fragen zur Betreuung
Häufige Fragen zur Grundbetreuung
Welche Rolle übernimmt der Betriebsarzt in der Grundbetreuung?
Der Betriebsarzt bringt die arbeitsmedizinische Perspektive ein. Dazu gehören beispielsweise die Beratung zu gesundheitlichen Auswirkungen der Arbeit und die Mitwirkung bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt stimmen ihre Beiträge aufeinander ab. secutelli bietet die arbeitsmedizinische Betreuung durch eigene Betriebsärzte an.
Sind arbeitsmedizinische Vorsorgen in der Grundbetreuung enthalten?
Die Grundbetreuung ersetzt keine erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge. Welche Vorsorgen notwendig sind, richtet sich nach den Tätigkeiten und den Vorgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Diese Leistungen müssen zusätzlich berücksichtigt und im vereinbarten Leistungsumfang eindeutig ausgewiesen werden.
Wie häufig sind Betriebsbegehungen erforderlich?
Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen begehen. Dabei sollen sie Mängel erkennen, Maßnahmen vorschlagen und auf deren Durchführung hinwirken.
Die konkrete Planung richtet sich nach den betrieblichen Bedingungen und den erforderlichen Aufgaben. Veränderungen oder besondere Anlässe können zusätzliche Termine notwendig machen.
Wer bleibt für den Arbeitsschutz verantwortlich?
Der Arbeitgeber bleibt dafür verantwortlich, den Arbeitsschutz zu organisieren, erforderliche Mittel bereitzustellen und Maßnahmen umzusetzen. Auch deren Wirksamkeit muss überprüft werden.
secutelli unterstützt Sie mit fachlicher Beratung und den vereinbarten Leistungen. Klare Absprachen sorgen dafür, dass betriebliche Aufgaben und externe Unterstützung zusammenpassen.
