Betriebsärztliche Betreuung · secutelli
Arbeitsmedizinische Betreuung
für Ihren Betrieb
Ob in der Werkstatt, im Lager oder am Bildschirm: Arbeitsbedingungen wirken sich auf die Gesundheit aus. Mit eigenen Betriebsärzten unterstützt secutelli kleine und mittlere Unternehmen dabei, gesundheitliche Belastungen zu beurteilen und passende Schutzmaßnahmen im Betrieb umzusetzen.
01
Was wir Übernehmen
Leistungen
02
So arbeiten wir
Gemeinsame Ablauf
03
im nächsten Schritt
Bedarf besprechen
Arbeitsmedizinische Betreuung
Wir klären mit Ihnen, welche Betreuung Ihr Unternehmen braucht und wie sich die nächsten Schritte im Arbeitsalltag organisieren lassen.
Ärztliche Leistungen
Diese Aufgaben übernehmen unsere Betriebsärzte
Betriebsärztliche Betreuung verbindet die Beratung Ihres Unternehmens mit dem Blick auf die Gesundheit Ihrer Beschäftigten. Welche Aufgaben dabei welchen Raum einnehmen, richtet sich nach den Verhältnissen in Ihrem Betrieb.
Arbeitsbedingungen vor Ort
Beratung und Begehungen im Betrieb
Unsere Betriebsärzte unterstützen Sie dabei, Arbeitsbedingungen aus medizinischer Sicht zu beurteilen und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Dazu gehören insbesondere:
die Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung,
Begehungen zur Beurteilung der Arbeitsplätze,
Beratung zur ergonomischen Gestaltung von Arbeit und Arbeitsabläufen,
die gesundheitliche Bewertung neuer Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffe.
Sie erhalten fachliche Empfehlungen als Grundlage für betriebliche Entscheidungen. Die Verantwortung für die Umsetzung des Arbeitsschutzes bleibt bei Ihnen als Arbeitgeber.
Anlässe für Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge passend zur Tätigkeit
Welche Vorsorge erforderlich ist, ergibt sich aus den Tätigkeiten und Gefährdungen Ihrer Beschäftigten. Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung unterscheidet:
Pflichtvorsorge:
Sie müssen diese bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten veranlassen.
Angebotsvorsorge:
Sie müssen Ihren Beschäftigten diese bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten anbieten.
Wunschvorsorge:
Sie müssen Ihren Beschäftigten diese bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten anbieten.
Unsere Betriebsärzte unterstützen Sie dabei, den Vorsorgebedarf einzuordnen und die erforderlichen Maßnahmen für Ihren Betrieb abzustimmen.
Fachliche Zusammenarbeit
Zusammenarbeit mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit
Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit betrachten dieselben Arbeitsplätze aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven. Unsere Betriebsärzte bringen die medizinische Beurteilung in die Zusammenarbeit mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit ein.
Gemeinsam lassen sich Gefährdungen bewerten, Maßnahmen abstimmen und offene Aufgaben zuordnen. Für Ihren Betrieb entsteht daraus eine fachlich abgestimmte Grundlage für den weiteren Arbeitsschutz.
Bedarf & Anforderungen
Welche Betreuung ist für Ihren Betrieb vorgesehen?
Betriebe mit Beschäftigten müssen grundsätzlich eine betriebsärztliche Betreuung sicherstellen. Das gilt auch für kleine Unternehmen. Welcher Umfang erforderlich ist, hängt unter anderem von den Tätigkeiten, den Gefährdungen und der Beschäftigtenzahl ab.
Die Grundlage bilden das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 Ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers. Je nach Voraussetzungen kommen unterschiedliche Betreuungsformen infrage. Für kleinere Betriebe können besondere Regelungen oder alternative Betreuungsmodelle gelten.
Entscheidend ist deshalb ein Blick auf Ihren Betrieb: Welche Arbeiten werden ausgeführt? Welche gesundheitlichen Belastungen bestehen? Und welche Betreuung ist bereits organisiert?
Dabei unterstützen wir Sie. So wird aus einer allgemeinen Pflicht eine nachvollziehbare Aufgabe mit klaren Zuständigkeiten.
Leistungsumfang & Aufwand
Was kostet die arbeitsmedizinische Betreuung?
Die Kosten hängen davon ab, welche Betreuung Ihr Betrieb benötigt und welche Leistungen vereinbart werden. Für die Einschätzung sind vor allem diese Angaben relevant:
Für einen aussagekräftigen Angebotsvergleich sollten Leistungsumfang, Betreuungszeiten, Vorsorgeleistungen und mögliche Nebenkosten klar erkennbar sein. Ein Stundensatz allein erklärt noch nicht, welche Unterstützung Ihr Betrieb dafür erhält.
Schildern Sie uns Ihre Ausgangslage. Auf dieser Grundlage lässt sich klären, welche Leistungen Sie benötigen.
Ihr Betrieb gibt
den Rahmen vor.
- Branche und ausgeführte Tätigkeiten,
- Beschäftigtenzahl und Betriebsstruktur,
- vorhandene Gefährdungen und Betreuungsform,
- erforderliche Beratungs- und Vorsorgeleistungen.
Organisation & Ablauf
Das klären wir zum Start Ihrer Betreuung
Damit die Betreuung zu Ihrem Betrieb passt, brauchen wir ein nachvollziehbares Bild Ihrer Ausgangslage. Zum Einstieg stehen drei Fragen im Mittelpunkt.
01
Bedarf einordnen
Welche Betreuung braucht Ihr Betrieb?
Wir besprechen Ihre Tätigkeiten, die Beschäftigtenzahl und die vorhandene Organisation des Arbeitsschutzes. Bestehende Gefährdungsbeurteilungen und Angaben zur bisherigen Betreuung helfen dabei, den Bedarf einzuordnen.
02
Aufgaben abstimmen
Welche Aufgaben und Zuständigkeiten sind zu vereinbaren?
Wir klären den benötigten Leistungsumfang und die Zusammenarbeit zwischen Ihrem Unternehmen, den Betriebsärzten und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dazu gehört auch, wer auf betrieblicher Seite die Abstimmung übernimmt.
03
Durchführung planen
Wie werden die nächsten Schritte organisiert?
Termine, erforderliche Unterlagen und anstehende Aufgaben werden anhand des vereinbarten Umfangs abgestimmt. Auch der Ort der jeweiligen Leistung und die Einbindung Ihrer Beschäftigten gehören dazu.
Für Ihre erste Anfrage genügen Angaben zu Branche, Beschäftigtenzahl und Ihrem Anliegen. Welche weiteren Informationen benötigt werden, klären wir anschließend.
Klare Aufgaben. Abgestimmte nächste Schritte.
Ärztliche Unterstützung anfragen
Klären wir, welche Betreuung Ihr Betrieb braucht
Sie möchten die arbeitsmedizinische Betreuung erstmals organisieren oder Ihre bestehende Betreuung neu aufstellen?
Sprechen Sie mit secutelli über Ihre Ausgangslage. Wir schauen gemeinsam, welche Unterstützung Ihr Betrieb benötigt und was als Nächstes ansteht.
06196 7641032
sklawonn@secutelli.de
Vor Ort in Rhein-Main
Main-Taunus-Kreis und Rhein-Main-Gebiet
Fragen zur Arbeitsmedizin
Häufige Fragen zur arbeitsmedizinischen Betreuung
Reicht eine einzelne Vorsorge für die betriebsärztliche Betreuung aus?
Nein. Ein Vorsorgetermin ist ein Teil der arbeitsmedizinischen Prävention. Die betriebsärztliche Betreuung umfasst darüber hinaus Aufgaben wie die Beratung des Unternehmens, Begehungen und die Unterstützung bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen. Der erforderliche Umfang richtet sich nach Ihrem Betrieb und der geltenden Betreuungsform.
Was unterscheidet arbeitsmedizinische Vorsorge von einer Eignungsuntersuchung?
Arbeitsmedizinische Vorsorge dient der individuellen Beratung und der Vorbeugung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen. Eine Eignungsuntersuchung beurteilt dagegen, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine bestimmte Tätigkeit erfüllt sind.
Die Vorsorge nach ArbMedVV umfasst ausdrücklich keinen Eignungsnachweis. Beide Anlässe müssen deshalb fachlich und rechtlich getrennt betrachtet werden.
Welche Informationen erhält der Arbeitgeber nach einer Vorsorge?
Sie erhalten eine Vorsorgebescheinigung. Darin steht, dass, wann und aus welchem Anlass die Vorsorge stattgefunden hat und wann eine weitere Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ist.
Medizinische Befunde oder Diagnosen gehören nicht in diese Bescheinigung. Sie unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Ergeben sich Hinweise auf unzureichende Schutzmaßnahmen, muss der Betriebsarzt dem Arbeitgeber geeignete Verbesserungen vorschlagen.