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Gesundheit am Arbeitsplatz · secutelli

Arbeits­medizinische Vorsorge
für Ihre Beschäftigten

Anstehende Vorsorgetermine, neue Tätigkeiten oder offene Fragen zum Bedarf: secutelli unterstützt Sie dabei, die arbeitsmedizinische Vorsorge in Ihrem Betrieb sauber zu regeln.

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Was wir Übernehmen

Leistungen

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02

Anlässe einordnen

Arten der Vorsorge

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im nächsten Schritt

Bedarf besprechen

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Arbeitsmedizinische Vorsorge

Unsere eigenen Betriebsärzte beraten Ihre Beschäftigten zu gesundheitlichen Belastungen am Arbeitsplatz, beurteilen erforderliche Untersuchungen und stellen die Vorsorgebescheinigung aus. Gemeinsam klären wir, welche Unterstützung Ihr Betrieb benötigt.

Vorsorge im betrieblichen Alltag

Was wir für Ihren Betrieb übernehmen

Arbeitsmedizinische Vorsorge braucht einen genauen Blick auf die tatsächlichen Arbeitsbedingungen. Unsere Betriebsärzte berücksichtigen deshalb die Tätigkeiten, Belastungen und persönlichen gesundheitlichen Fragen Ihrer Beschäftigten.

Ergeben sich Hinweise auf unzureichende Schutzmaßnahmen, gehört auch die ärztliche Empfehlung geeigneter Verbesserungen dazu. Die Schweigepflicht bleibt dabei gewahrt.

Welche konkreten Vorsorgeleistungen wir für Ihre Beschäftigten übernehmen können, stimmen wir anhand Ihrer Tätigkeiten und Vorsorgeanlässe ab.

Persönliche Beratung:

Wir besprechen arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken und erläutern geeignete Schutzmaßnahmen.

Medizinische Beurteilung:

Wir prüfen, welche ergänzenden Untersuchungen für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind.

Beratung zu den Ergebnissen:

Wir erklären den Beschäftigten die ärztlichen Erkenntnisse und daraus folgende Empfehlungen.

Vorsorgebescheinigung:

Sie und Ihre Beschäftigten erhalten den vorgesehenen Nachweis über den Vorsorgetermin.

Veranlassen · Anbieten · Ermöglichen

Welche Vorsorge müssen Sie veranlassen oder anbieten?

Die Vorsorgeart richtet sich nach den Tätigkeiten, den bestehenden Gefährdungen und den gesetzlichen Vorgaben. Unterschieden werden Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge.

Vom Arbeitgeber veranlassen

Pflichtvorsorge

Betriebe mit Beschäftigten müssen grundsätzlich eine betriebsärztliche Betreuung sicherstellen. Das gilt auch für kleine Unternehmen. Welcher Umfang erforderlich ist, hängt unter anderem von den Tätigkeiten, den Gefährdungen und der Beschäftigtenzahl ab.

Die Grundlage bilden das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 Ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers. Je nach Voraussetzungen kommen unterschiedliche Betreuungsformen infrage. Für kleinere Betriebe können besondere Regelungen oder alternative Betreuungsmodelle gelten.

Den Beschäftigten anbieten

Angebotsvorsorge

Bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten müssen Sie Ihren Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Ob sie das Angebot wahrnehmen, entscheiden die Beschäftigten selbst.

Auch hier sind der Zeitpunkt vor Tätigkeitsbeginn und die regelmäßigen weiteren Angebote zu berücksichtigen.

Den Beschäftigten anbieten

Angebotsvorsorge

Bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten müssen Sie Ihren Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Ob sie das Angebot wahrnehmen, entscheiden die Beschäftigten selbst.

Auch hier sind der Zeitpunkt vor Tätigkeitsbeginn und die regelmäßigen weiteren Angebote zu berücksichtigen.

Gespräch & ärztliche Beurteilung

Was umfasst eine arbeits­medizinische Vorsorgeuntersuchung?

Was häufig als „arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung“ bezeichnet wird, beginnt mit einem ärztlichen Gespräch. Der Umfang richtet sich nach den Arbeitsbedingungen und der individuellen gesundheitlichen Situation.

Tätigkeit & Gesundheit

Gespräch über Arbeit und Gesundheit

Unsere Betriebsärzte besprechen mit Ihren Beschäftigten die gesundheitliche Vorgeschichte, bisherige und aktuelle Tätigkeiten sowie persönliche Fragen zum Arbeitsplatz.

Dabei geht es beispielsweise darum, welche Belastungen auftreten, ob Beschwerden bestehen und welche Schutzmaßnahmen im Arbeitsalltag helfen können.

Untersuchungsbedarf klären

Ergänzende Untersuchungen nach ärztlicher Einschätzung

Körperliche oder klinische Untersuchungen kommen hinzu, wenn sie für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind. Vorher erläutert der Arzt Inhalt, Zweck und mögliche Risiken.

Auch bei Pflichtvorsorge dürfen solche Untersuchungen nicht gegen den Willen der Beschäftigten erfolgen. Die verpflichtende Teilnahme am Vorsorgetermin bedeutet keine Verpflichtung, jede körperliche Untersuchung durchführen zu lassen.

Gesundheitsschutz besprechen

Beratung zu Ergebnissen und Schutzmaßnahmen

Die Beschäftigten erhalten eine verständliche ärztliche Beratung zu den Erkenntnissen aus dem Termin. Dazu gehören gegebenenfalls Empfehlungen, wie sie gesundheitlichen Belastungen bei der Arbeit begegnen können.

Zeigt sich betrieblicher Handlungsbedarf, werden geeignete Verbesserungen der Schutzmaßnahmen vorgeschlagen. So können Erkenntnisse aus der Vorsorge in die Weiterentwicklung des Gesundheitsschutzes einfließen.

Nachweis & Vertraulichkeit

Vorsorgebescheinigung: Was Sie nach dem Termin erhalten

Sie und Ihre Beschäftigten erhalten eine Vorsorgebescheinigung. Sie dokumentiert, dass, wann und aus welchem Anlass die Vorsorge stattgefunden hat. Außerdem nennt sie den Zeitpunkt einer weiteren ärztlich angezeigten Vorsorge.

Diagnosen und medizinische Befunde stehen nicht in dieser Bescheinigung. Diese Informationen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Sie erhalten den Nachweis für Ihre betriebliche Dokumentation; persönliche Gesundheitsinformationen bleiben vertraulich.

Leistungsumfang & Aufwand

Was kostet die arbeits­medizinische Vorsorge?

Die Kosten hängen vom Vorsorgeanlass und dem erforderlichen ärztlichen beziehungsweise diagnostischen Aufwand ab. Für eine Anfrage sind außerdem die Anzahl der Beschäftigten und die anstehenden Termine relevant.

Vor der Beauftragung sollte klar sein, welche Leistungen vereinbart sind und ob ergänzende Leistungen zusätzlich berechnet werden.

Die Kosten der betrieblichen arbeitsmedizinischen Vorsorge trägt der Arbeitgeber. Sie dürfen den Beschäftigten nicht auferlegt werden.

Beschreiben Sie uns Ihren Bedarf. Auf dieser Grundlage besprechen wir, welche Vorsorgeleistungen für Ihr Anliegen infrage kommen.

Ärztliche Unterstützung anfragen

Arbeits­medizinische Vorsorge für Ihren Betrieb anfragen

Sie möchten anstehende Vorsorge organisieren oder zunächst den Bedarf für bestimmte Tätigkeiten klären?

Nennen Sie uns die betroffenen Tätigkeiten, die ungefähre Zahl der Beschäftigten und Ihren Betriebsstandort. Wenn Vorsorgeanlässe oder Folgetermine bereits bekannt sind, ergänzen Sie diese Angaben.

Wir besprechen mit Ihnen, welche ärztliche Unterstützung Ihr Betrieb benötigt und welche Leistungen secutelli dafür übernehmen kann.

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sklawonn@secutelli.de

Vor Ort in Rhein-Main

Main-Taunus-Kreis und Rhein-Main-Gebiet

Fragen zur Arbeitsmedizin

Häufige Fragen zur arbeits­medizinischen Vorsorge

Wie oft müssen Beschäftigte zur Vorsorge?

Pflicht- und Angebotsvorsorge müssen vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst beziehungsweise angeboten werden. 

Die Fristen konkretisiert die Arbeitsmedizinische Regel AMR 2.1. Je nach Vorsorgeanlass und individueller Situation können kürzere Abstände erforderlich sein. Den nächsten aus ärztlicher Sicht angezeigten Termin finden Sie auf der Vorsorgebescheinigung.  

Was gilt, wenn Beschäftigte eine Angebotsvorsorge ablehnen?

Die Teilnahme an einer Angebotsvorsorge ist freiwillig. Eine Ablehnung entbindet Sie als Arbeitgeber jedoch nicht davon, die Vorsorge weiterhin in den vorgesehenen Abständen anzubieten. 

Soll die Vorsorge während der Arbeitszeit stattfinden?

Ja. Nach der ArbMedVV soll arbeitsmedizinische Vorsorge während der Arbeitszeit stattfinden. 

Ergeben sich für eine Person mehrere Vorsorgeanlässe, sollen diese in einem Termin zusammengeführt werden. Das erleichtert die Organisation und ermöglicht eine zusammenhängende Beratung zu den arbeitsbedingten Belastungen.  

Ist die Vorsorgebescheinigung gleichzeitig ein Eignungsnachweis?

Nein. Arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Beratung und dem Gesundheitsschutz. Sie weist nicht nach, ob jemand die gesundheitlichen Anforderungen einer bestimmten Tätigkeit erfüllt. 

Eine Eignungsbeurteilung verfolgt einen anderen Zweck. Ob sie erforderlich und zulässig ist, muss für den jeweiligen Anlass gesondert geprüft werden.