Büro & Bildschirmarbeit · secutelli
Gefährdungsbeurteilung
im Büro
Blendung am Bildschirm, häufige Unterbrechungen oder zugestellte Wege: Auch im Büro hängen sichere und gesunde Arbeitsbedingungen von vielen Details ab.
01
Was wir Übernehmen
Leistungen
02
So arbeiten wir
Gemeinsame Ablauf
03
im nächsten Schritt
Bedarf besprechen
GBU Büro & Bildschirmarbeit
Eine Gefährdungsbeurteilung hilft Ihnen, diese Bedingungen systematisch zu prüfen und erforderliche Schutzmaßnahmen festzulegen. secutelli unterstützt Sie dabei, den Handlungsbedarf in Ihrem Büro zu beurteilen und die nächsten Schritte nachvollziehbar zu dokumentieren.
Fachliche Unterstützung
So unterstützt secutelli bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung
Sie möchten eine Gefährdungsbeurteilung für Ihr Büro aufbauen oder vorhandene Unterlagen weiterentwickeln? secutelli unterstützt Sie bei der fachlichen Beurteilung Ihrer Arbeitsbedingungen.
Im Mittelpunkt stehen Ihre Tätigkeiten und Abläufe: Welche Gefährdungen bestehen? Welche Schutzmaßnahmen sind bereits vorhanden? Wo muss nachgebessert werden?
Wir helfen Ihnen, diese Fragen zu ordnen und daraus nachvollziehbare Aufgaben abzuleiten. Welche Teile der Ermittlung, Beurteilung und Dokumentation wir übernehmen, wird für Ihren Auftrag festgelegt. Dazu gehört auch die Abstimmung, wie psychische Belastungen berücksichtigt werden. So erhalten Geschäftsführung und betriebliche Verantwortliche eine fachliche Grundlage für ihre nächsten Entscheidungen.
Arbeitsbedingungen im Blick
Was gehört zu einer Gefährdungsbeurteilung im Büro?
Eine Gefährdungsbeurteilung erfasst und bewertet die Gefährdungen, die mit den Tätigkeiten Ihrer Beschäftigten verbunden sind. Daraus ergeben sich die erforderlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz. Entscheidend sind die tatsächlichen Arbeitsbedingungen: die Einrichtung der Arbeitsplätze ebenso wie Arbeitsmittel, Abläufe und Organisation. Die Grundlage bilden § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 3 Arbeitsstättenverordnung.
Ergonomie & Bildschirm
Bildschirmarbeit und ergonomische Arbeitsplätze
Ein Bürostuhl lässt sich verstellen. Damit ist der Arbeitsplatz noch nicht passend eingerichtet. Tisch, Bildschirm, Tastatur und Maus müssen zur Arbeitsaufgabe und zu den Beschäftigten passen. Zu betrachten sind unter anderem:
Arbeitsflächen, Bewegungsfreiheit und die Anordnung der Arbeitsmittel.
Bildschirmposition, Lesbarkeit, Blendung und Reflexionen.
Körperhaltung und Möglichkeiten zum Belastungswechsel.
Die Nutzung von Notebooks, mehreren Bildschirmen oder gemeinsam genutzten Arbeitsplätzen.
Die ASR A6 „Bildschirmarbeit“ konkretisiert die Anforderungen an die Gestaltung und Organisation von Bildschirmarbeit.
Arbeitsumgebung
Räume, Arbeitsmittel und sichere Wege
Auch die Umgebung beeinflusst, wie sicher und gesund Beschäftigte arbeiten können. Dazu gehören Beleuchtung, Geräusche, Raumklima und ausreichend Platz.
Je nach Büro sind außerdem beispielsweise Stolperstellen, elektrische Arbeitsmittel, Verkehrs- und Fluchtwege oder Tätigkeiten im Archiv zu berücksichtigen. Welche Themen relevant sind, ergibt sich aus den vorhandenen Arbeitsbereichen und ihrer Nutzung.
Organisation & Belastungen
Arbeitsorganisation und psychische Belastungen
Häufige Unterbrechungen, unklare Zuständigkeiten oder dauerhaft hoher Zeitdruck gehören ebenfalls in die Betrachtung. Psychische Belastungen sind Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung.
Dabei werden die Arbeitsbedingungen beurteilt. Die psychische Gesundheit einzelner Beschäftigter wird damit nicht bewertet. Ziel ist es, belastende Bedingungen zu erkennen und die Arbeit entsprechend zu gestalten. Weitere Informationen bietet die BG Verkehr zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
Unser Vorgehen
Von der Bestandsaufnahme zu konkreten Maßnahmen
Eine Gefährdungsbeurteilung verbindet die Betrachtung der Arbeitsbedingungen mit ihrer Verbesserung. Dafür werden die folgenden Schritte auf Ihren Betrieb abgestimmt.
01
Bestandsaufnahme
Arbeitsbereiche und vorhandene Unterlagen einordnen
Zunächst werden die relevanten Tätigkeiten und Arbeitsbereiche festgelegt. Vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, Berichte und Nachweise helfen dabei, den bisherigen Stand zu erfassen.
02
Fachliche Bewertung
Gefährdungen ermitteln und beurteilen
Die Arbeitsbedingungen werden systematisch betrachtet. Dabei zählt auch das Wissen Ihrer Beschäftigten über den Arbeitsalltag, etwa über wiederkehrende Störungen oder Schwierigkeiten bei der Nutzung von Arbeitsmitteln.
03
Handlungsbedarf priorisieren
Schutzmaßnahmen und Prioritäten festlegen
Aus der Beurteilung ergeben sich die erforderlichen Maßnahmen. Dabei wird geklärt, welche Punkte zuerst bearbeitet werden müssen und wer ihre Umsetzung übernimmt.
04
Wirksamkeit nachhalten
Umsetzung und Wirksamkeit überprüfen
Nach der Umsetzung wird geprüft, ob die Maßnahmen ihren Zweck erfüllen. Wo das Ergebnis nicht ausreicht, muss nachgebessert werden. Die Gefährdungsbeurteilung wird bei Bedarf fortgeschrieben.
Die Unternehmensleitung bleibt für die Organisation des Arbeitsschutzes verantwortlich. Fachliche Unterstützung hilft dabei, die erforderlichen Aufgaben fundiert zu bearbeiten. Einen Überblick über Ablauf und Verantwortlichkeiten bietet die VBG.
Klare Aufgaben. Abgestimmte nächste Schritte.
Dokumentation & Umsetzung
Eine Dokumentation, mit der Sie weiterarbeiten können
Die Dokumentation soll verständlich zeigen, welche Gefährdungen beurteilt wurden und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.
Nach § 6 Arbeitsschutzgesetz müssen aus den Unterlagen insbesondere hervorgehen:
Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung.
Die festgelegten Schutzmaßnahmen.
Die Ergebnisse ihrer Überprüfung.
Für die praktische Umsetzung helfen außerdem klare Zuständigkeiten und Termine. So wird aus einem festgestellten Handlungsbedarf eine konkrete Aufgabe im Betrieb.
Welche Unterlagen secutelli im Rahmen Ihres Auftrags erarbeitet und wie Sie diese anschließend weiterführen, gehört zur Abstimmung des Leistungsumfangs.
Leistungsumfang & Aufwand
Wovon hängt der Aufwand für Ihr Büro ab?
Die Zahl der Schreibtische allein sagt wenig über den Aufwand aus. Entscheidend ist auch, wie unterschiedlich die Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen sind.
Für die Einschätzung sind insbesondere relevant:
Für Ihre Anfrage helfen Angaben zur Beschäftigtenzahl, zu den Standorten, den typischen Tätigkeiten und den vorhandenen Unterlagen. Darauf aufbauend lässt sich der benötigte Leistungsumfang besprechen.
Ihr Betrieb gibt
den Rahmen vor.
- Die Anzahl und Unterschiedlichkeit der Arbeitsbereiche und Standorte.
- Vorhandene Gefährdungsbeurteilungen und weitere nutzbare Unterlagen.
- Besondere Arbeitsformen, beispielsweise gemeinsam genutzte Arbeitsplätze oder Arbeit von zu Hause.
- Der Umfang der benötigten fachlichen Unterstützung.
Beurteilungsbedarf klären
Gefährdungsbeurteilung für Ihr Büro anfragen
Sie möchten wissen, wo Ihr Büro im Arbeitsschutz steht und welche Aufgaben anstehen? Gemeinsam besprechen wir Ihre Arbeitsbereiche, den vorhandenen Stand und die passende Unterstützung durch secutelli.
Damit klar ist, was zu tun ist. Und wer sich darum kümmert.
06196 7641032
sklawonn@secutelli.de
Vor Ort in Rhein-Main
Main-Taunus-Kreis und Rhein-Main-Gebiet
Fragen zur Beurteilung
Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung im Büro
Braucht auch ein kleines Büro eine Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung gilt auch für kleine Bürobetriebe mit Beschäftigten. Umfang und Vorgehen richten sich nach den Tätigkeiten und den tatsächlichen Arbeitsbedingungen. Die Betriebsgröße allein hebt diese Pflicht nicht auf. Grundlage ist § 5 Arbeitsschutzgesetz.
Reicht eine Vorlage für die Gefährdungsbeurteilung aus?
Eine Vorlage kann die Durchführung und Dokumentation unterstützen. Sie muss auf die Bedingungen in Ihrem Büro geprüft und angepasst werden. Entscheidend ist, dass relevante Gefährdungen erfasst, beurteilt und erforderliche Maßnahmen festgelegt werden. Auch die VBG weist auf die notwendige betriebliche Anpassung ihrer Gefährdungskataloge hin.
Muss jeder Büroarbeitsplatz einzeln beurteilt werden?
Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen können Arbeitsplätze oder Tätigkeiten gemeinsam beurteilt werden. Unterschiede müssen dennoch berücksichtigt werden, beispielsweise bei Ausstattung, Beleuchtung oder Aufgaben. Maßgeblich ist die tatsächliche Vergleichbarkeit. Das regelt § 5 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz.
Wie werden Homeoffice und mobile Arbeit berücksichtigt?
Auch bei der Arbeit außerhalb des Büros müssen arbeitsbedingte Gefährdungen berücksichtigt werden. Dabei ist zwischen einem eingerichteten Telearbeitsplatz und anderen Formen mobiler Arbeit zu unterscheiden.
Welche Anforderungen und Erhebungsmethoden passen, hängt von der konkreten Arbeitsform ab. Für Telearbeitsplätze beschreibt die ASR A6 beispielsweise die Informationsgewinnung durch eine abgestimmte Besichtigung oder geeignete Unterlagen zum Arbeitsplatz.
Wann muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Anlass können etwa ein Büroumzug, veränderte Tätigkeiten, neue Arbeitsmittel oder Änderungen der Arbeitsorganisation sein. Auch Beschwerden, Unfälle oder Hinweise auf unwirksame Schutzmaßnahmen können eine Überarbeitung erforderlich machen. Eine pauschale Pflicht zur jährlichen vollständigen Neuerstellung besteht nicht. Hinweise zur Überprüfung gibt die VBG.