Homeoffice & mobile Arbeit · secutelli
Gefährdungsbeurteilung
im Homeoffice
Wenn Beschäftigte zu Hause arbeiten, unterscheiden sich Ausstattung, Arbeitsumgebung und Abläufe oft von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz. Für den Arbeitsschutz braucht Ihr Betrieb deshalb einen nachvollziehbaren Überblick.
01
Was wir Übernehmen
Leistungen
02
Maßnahmen & Zuständigkeiten
Umsetzung im Betrieb
03
im nächsten Schritt
Bedarf besprechen
GBU Homeoffice & mobiles Arbeiten
secutelli unterstützt Sie dabei, die Arbeitsbedingungen im Homeoffice zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu klären. Damit Sie wissen, wo Handlungsbedarf besteht und welche Aufgaben im Betrieb anstehen.
Fachliche Unterstützung
So unterstützt secutelli bei der Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice
Sie führen Homeoffice ein, möchten bestehende Regelungen weiterentwickeln oder Ihre bisherigen Unterlagen überprüfen? secutelli unterstützt Sie dabei, den vorhandenen Stand einzuordnen und die erforderlichen Schritte zu klären.
Welche Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen betrachtet werden und welche Aufgaben wir übernehmen, stimmen wir für Ihren Auftrag ab.
Ausgangslage klären
Arbeitsform und vorhandene Unterlagen einordnen
Zu Beginn betrachten wir die Tätigkeiten Ihrer Beschäftigten und die Organisation der Arbeit zu Hause. Vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, Informationen zur Ausstattung und betriebliche Regelungen bilden dafür den Ausgangspunkt.
So lässt sich feststellen, welche Grundlagen bereits vorliegen und wo zusätzliche Informationen benötigt werden. Auch der Wechsel zwischen Büro und Homeoffice gehört in diese Betrachtung.
Beschäftigte beteiligen
Arbeitsbedingungen mit den Beschäftigten erfassen
Ihre Beschäftigten kennen ihren häuslichen Arbeitsplatz am besten. Ihre Mitwirkung hilft dabei, relevante Bedingungen zu erfassen: etwa die vorhandene Arbeitsfläche, die Bildschirmaufstellung oder wiederkehrende Störungen.
Je nach Arbeitsform und Fragestellung können strukturierte Selbstauskünfte, Checklisten oder andere abgestimmte Erhebungswege geeignet sein.
Eine Besichtigung der Wohnung ist kein pauschaler Pflichtschritt. Für Telearbeitsplätze nennt die ASR A6, Abschnitt 6.4.3 eine Besichtigung mit Zustimmung oder eine andere konkrete Erfassung, beispielsweise anhand von Skizzen und Checklisten.
Maßnahmen planen
Angaben bewerten und Maßnahmen ableiten
Die erfassten Informationen müssen fachlich eingeordnet werden. Dabei geht es darum, Gefährdungen zu beurteilen, vorhandene Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen und erforderliche Verbesserungen festzulegen.
Unvollständige oder widersprüchliche Angaben müssen geklärt werden. Anschließend lässt sich bestimmen, welche Maßnahmen anstehen und wer ihre Umsetzung übernimmt.
secutelli hilft Ihnen, diesen Handlungsbedarf nachvollziehbar zu ordnen und die nächsten Schritte für Ihren Betrieb festzulegen.
Maßnahmen im Betrieb
Was Ihr Betrieb für die Umsetzung braucht
Eine Gefährdungsbeurteilung soll Entscheidungen ermöglichen und die Umsetzung unterstützen. Nachvollziehbar sein müssen die Ergebnisse der Beurteilung, die festgelegten Maßnahmen und die Ergebnisse ihrer Überprüfung.
Für den betrieblichen Alltag helfen außerdem klare Antworten:
Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung.
Die festgelegten Schutzmaßnahmen.
Die festgelegten Schutzmaßnahmen.
Führungskräfte und Beschäftigte müssen wissen, welche Regeln und Schutzmaßnahmen für die Arbeit zu Hause gelten. Die fachliche Unterstützung und die Mitwirkung der Beschäftigten greifen dabei ineinander; der Arbeitgeber bleibt für die Organisation des Arbeitsschutzes verantwortlich.
Welche Dokumentation secutelli erarbeitet und welche weitere Begleitung dazugehört, wird im Leistungsumfang festgelegt.
Arbeitsbedingungen im Blick
Welche Arbeitsbedingungen werden im Homeoffice beurteilt?
Arbeitsplatz, Bildschirm und Arbeitsmittel
Ein Notebook ermöglicht den Zugriff auf die Arbeit. Ob sich die Aufgaben damit über längere Zeit gut erledigen lassen, hängt von der gesamten Arbeitssituation ab.
Zu betrachten sind unter anderem:
- Arbeitsfläche, Sitzmöglichkeiten und Bewegungsfreiheit.
- Bildschirm, Tastatur, Maus und ihre Anordnung.
- Beleuchtung, Blendung und Reflexionen.
- Geräusche, Raumklima und mögliche Stolperstellen.
- Eignung und sichere Nutzung der Arbeitsmittel.
Welche Bedingungen relevant sind, richtet sich nach den tatsächlichen Aufgaben und ihrer Ausführung.
Arbeitszeit, Erreichbarkeit und Zusammenarbeit
Auch auf Distanz brauchen Beschäftigte verlässliche Abläufe. Dazu gehören verständliche Regelungen zu Arbeitszeiten und Pausen, passende Kommunikationswege und erreichbare Ansprechpersonen.
Die Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt deshalb auch, wie Aufgaben verteilt werden, welche Unterstützung verfügbar ist und wie Beschäftigte in die Zusammenarbeit eingebunden bleiben.
Psychische Belastungen bei der Arbeit zu Hause
Häufige Unterbrechungen, unklare Erwartungen oder eine schwierige Abgrenzung zwischen Arbeit und Privatleben können die Arbeit im Homeoffice prägen. Auch fehlender Austausch und soziale Isolation sind mögliche Belastungsfaktoren.
Diese Bedingungen gehören in die Gefährdungsbeurteilung. Bei Telearbeit nennt die ASR A6 ausdrücklich Arbeitsorganisation, Arbeits- und Pausenzeiten sowie Erreichbarkeit als relevante Aspekte.
Beurteilungsbedarf klären
Gefährdungsbeurteilung fürs Homeoffice anfragen
Sie möchten die Arbeitsbedingungen Ihrer Beschäftigten zu Hause nachvollziehbar beurteilen und erforderliche Maßnahmen klären?
Gemeinsam besprechen wir Ihr Arbeitsmodell, vorhandene Unterlagen und die passende Unterstützung durch secutelli. So wird deutlich, welche Aufgaben anstehen und wie Sie diese im Betrieb angehen können.
06196 7641032
sklawonn@secutelli.de
Vor Ort in Rhein-Main
Main-Taunus-Kreis und Rhein-Main-Gebiet
Fragen zur Beurteilung
Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice
Gilt die Gefährdungsbeurteilung auch bei gelegentlicher Arbeit von zu Hause?
Ja. Auch gelegentliche mobile Arbeit ist im Arbeitsschutz zu berücksichtigen. Umfang und Vorgehen müssen zur Tätigkeit und den tatsächlichen Bedingungen passen. Dass Führungskräfte den häuslichen Arbeitsplatz nicht unmittelbar kennen, hebt die Pflicht zur Beurteilung nicht auf.
Homeoffice, Telearbeit oder mobile Arbeit: Was gilt bei Ihnen?
„Homeoffice“ wird im Alltag für unterschiedliche Formen der Arbeit zu Hause verwendet. Für die Gefährdungsbeurteilung ist entscheidend, wie die Arbeit tatsächlich ausgestaltet ist.
Telearbeit liegt vor, wenn die Voraussetzungen für einen vom Arbeitgeber fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem Vereinbarungen über die wöchentliche Arbeitszeit, die Dauer der Einrichtung und die bereitgestellte Ausstattung.
Mobile Arbeit kann an unterschiedlichen Orten stattfinden, beispielsweise unterwegs oder zu Hause. Sie unterliegt ebenfalls dem Arbeitsschutzgesetz. Die besonderen Telearbeitsregelungen der Arbeitsstättenverordnung gelten dafür nicht.
Regelmäßiges Arbeiten zu Hause allein macht einen Arbeitsplatz somit noch nicht zum Telearbeitsplatz. Die Einordnung schafft die Grundlage dafür, welche Anforderungen bei Ihnen zu berücksichtigen sind.
Reicht eine ausgefüllte Homeoffice-Checkliste aus?
Eine Checkliste kann die Erfassung unterstützen. Entscheidend ist, dass die Angaben bewertet, erforderliche Maßnahmen festgelegt und deren Wirksamkeit überprüft werden. Der Umfang muss zur konkreten Arbeitssituation passen.
Kann die Gefährdungsbeurteilung für das Büro weiterverwendet werden?
Vorhandene Unterlagen können eine Grundlage bilden. Die abweichenden Bedingungen zu Hause müssen jedoch berücksichtigt werden. Gleichartige Arbeitsbedingungen dürfen zusammengefasst beurteilt werden; tatsächliche Unterschiede müssen erkennbar bleiben.
Wann muss die Beurteilung überprüft oder angepasst werden?
Die Beurteilung muss zu den aktuellen Arbeitsbedingungen passen. Veränderte Tätigkeiten, neue Arbeitsmittel oder eine andere Arbeitsorganisation können eine Anpassung erforderlich machen. Auch Hinweise auf unzureichende Schutzmaßnahmen sind ein Anlass zur Überprüfung. Weitere Hinweise gibt die VBG zur Fortschreibung von Gefährdungsbeurteilungen.
Was kostet die fachliche Unterstützung?
Der Aufwand hängt von den Arbeitsbedingungen, vorhandenen Unterlagen und dem benötigten Leistungsumfang ab. Für die Abstimmung helfen Angaben zur Zahl der Beschäftigten im Homeoffice, zu ihren Tätigkeiten und zu bereits vorhandenen Beurteilungen.
Auf dieser Grundlage lässt sich klären, welche Unterstützung Ihr Betrieb benötigt.