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Gefährdungen & Schutzmaßnahmen · secutelli

Gefährdungs­beurteilung
erstellen lassen – mit secutelli

Eine Gefährdungsbeurteilung soll zeigen, wo in Ihrem Betrieb Handlungsbedarf besteht und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Dafür müssen die tatsächlichen Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Abläufe betrachtet werden.

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Was wir Übernehmen

Leistungen

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So arbeiten wir

Gemeinsame Ablauf

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im nächsten Schritt

Bedarf besprechen

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Gefährdungsbeurteilung

secutelli unterstützt Sie bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungen ermitteln, Risiken beurteilen und geeignete Maßnahmen nachvollziehbar dokumentieren. So erhalten Sie eine Grundlage, um Prioritäten zu setzen und den Arbeitsschutz im Betrieb gezielt umzusetzen.

Fachliche Unterstützung

Passende Unterstützung für Ihre Arbeitsbedingungen

Manche Arbeitsbedingungen benötigen eine vertiefte Betrachtung. Auf den folgenden Leistungsseiten erfahren Sie mehr zu den jeweiligen Schwerpunkten und zur Online-Abwicklung.

Belastungen aus der Arbeit

Psychische Gefährdungs­beurteilung

Arbeitsmenge, häufige Unterbrechungen oder unklare Zuständigkeiten können die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen. Die psychische Gefährdungsbeurteilung betrachtet, wie die Arbeit gestaltet und organisiert ist.

secutelli führt die Beurteilung selbst durch und setzt dafür eine anonymisierte Mitarbeiterbefragung ein.

Digital zusammenarbeiten

Gefährdungs­beurteilung online erstellen lassen

Bei der Online-Gefährdungsbeurteilung übernimmt secutelli die fachliche Bearbeitung im Rahmen einer online abgewickelten Dienstleistung.

Welche Informationen dafür benötigt werden und ob sich dieses Vorgehen für Ihre Tätigkeiten eignet, wird vor der Bearbeitung geklärt.

Arbeiten von zu Hause

Gefährdungs­beurteilung im Homeoffice

Auch bei der Arbeit zu Hause müssen die Arbeitsbedingungen angemessen betrachtet werden. Dazu gehören beispielsweise Arbeitsplatzgestaltung, Bildschirmarbeit, Arbeitsorganisation und Erreichbarkeit.

Die passende Beurteilung berücksichtigt, wie die Arbeit im Homeoffice tatsächlich vereinbart und ausgeführt wird.

Stoffe & Tätigkeiten

Gefährdungs­beurteilung für Gefahrstoffe

Beim Umgang mit Gefahrstoffen kommt es auf die verwendeten Stoffe, die Tätigkeiten und die mögliche Exposition an. Auch Gefährdungen durch Stoffe, die erst bei der Arbeit entstehen oder freigesetzt werden, können relevant sein.

Die Beurteilung bildet die Grundlage, um geeignete Schutzmaßnahmen für diese Tätigkeiten festzulegen.

Bildschirm & Arbeitsumgebung

Gefährdungs­beurteilung im Büro

Bildschirmarbeit, ungünstige Körperhaltungen, Beleuchtung oder störender Lärm können auch im Büro Handlungsbedarf begründen. Hinzu kommen organisatorische Bedingungen und psychische Belastungen.

Eine auf den Büroalltag abgestimmte Gefährdungsbeurteilung hilft, diese Anforderungen zusammenzuführen.

Unser Vorgehen

So entsteht die Gefährdungs­beurteilung für Ihren Betrieb

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Ausgangslage erfassen

Ausgangslage und Arbeitsbereiche klären

Am Anfang steht der Überblick: Welche Tätigkeiten werden ausgeführt? Welche Arbeitsmittel kommen zum Einsatz? Welche Unterlagen liegen bereits vor?

Gemeinsam grenzen wir die zu betrachtenden Bereiche ein und klären die Ansprechpartner im Betrieb. Vorhandene Gefährdungsbeurteilungen können dabei eine Grundlage sein. Entscheidend ist, ob sie die aktuelle Arbeitssituation ausreichend abbilden.

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Risiken fachlich bewerten

Gefährdungen ermitteln und beurteilen

Anschließend werden die relevanten Gefährdungen erfasst und fachlich bewertet. Grundlage sind die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und die dafür geltenden Anforderungen.

Das Vorgehen richtet sich nach den Tätigkeiten und den verfügbaren Informationen. Ob eine online abgewickelte Bearbeitung geeignet ist oder eine Aufnahme vor Ort erforderlich wird, klären wir anhand Ihres Auftrags.

03

Maßnahmen festhalten

Schutzmaßnahmen und Dokumentation

Aus der Beurteilung werden geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet. Damit daraus konkrete Aufgaben entstehen, müssen Verantwortlichkeiten und Umsetzungstermine im Betrieb festgelegt werden.

Die Dokumentation hält die Ergebnisse und die festgelegten Maßnahmen fest. Auch das Ergebnis ihrer Überprüfung muss nachvollziehbar dokumentiert werden.

Klare Aufgaben. Abgestimmte nächste Schritte.

Ergebnisse & Nachweise

Was Sie bei der Erstellung Ihrer Gefährdungs­beurteilung erhalten

Mit einer fachlich erarbeiteten Gefährdungsbeurteilung wird deutlich, welche Risiken bei der Arbeit bestehen und wie Sie damit umgehen müssen. Entscheidend sind drei Ergebnisse:

Nachvollziehbarer Handlungsbedarf:

Relevante Gefährdungen werden den betrachteten Tätigkeiten und Arbeitsbereichen zugeordnet und beurteilt.

Konkrete Schutzmaßnahmen:

Aus der Bewertung ergibt sich, welche Veränderungen erforderlich sind.

Eine nutzbare Dokumentation:

Ergebnisse und Maßnahmen werden so festgehalten, dass sie als Grundlage für die Umsetzung und spätere Überprüfung dienen.

Welche Arbeitsbereiche einbezogen werden und welche weiteren Leistungen Sie benötigen, stimmen wir zu Beginn ab. Dazu kann beispielsweise die Unterstützung bei Unterweisungen oder bei der weiteren Maßnahmenverfolgung gehören.

Arbeitsbedingungen im Blick

Gefährdungs­beurteilung am Arbeitsplatz: Was wird betrachtet?

Arbeitgeber müssen die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen beurteilen und daraus erforderliche Schutzmaßnahmen ableiten. Eine Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt je nach Tätigkeit beispielsweise:

die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen;

Maschinen, Geräte und andere Arbeitsmittel;

Gefahrstoffe sowie biologische und physikalische Einwirkungen;

körperliche Belastungen und ergonomische Bedingungen;

Arbeitsabläufe, Arbeitszeiten und Unterweisung;

psychische Belastungen durch die Arbeitsbedingungen.

Welche Faktoren relevant sind, hängt von Ihrem Betrieb ab. Ein Büroarbeitsplatz stellt andere Anforderungen als eine Werkstatt oder eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen. Auch das Zusammenwirken verschiedener Gefährdungen muss berücksichtigt werden.

Leistungsumfang & Aufwand

Was kostet es, eine Gefährdungs­beurteilung erstellen zu lassen?

Der Aufwand richtet sich nach den tatsächlichen Anforderungen Ihres Betriebs. Besonders relevant sind die Anzahl und Unterschiedlichkeit der Tätigkeiten, die Standorte, vorhandene Unterlagen und notwendige fachliche Vertiefungen.

Auch der Bearbeitungsstand spielt eine Rolle: Eine erstmalige Erstellung erfordert andere Arbeiten als die gezielte Aktualisierung vorhandener Beurteilungen.

Für eine Einschätzung helfen uns eine kurze Beschreibung Ihres Betriebs, die betroffenen Arbeitsbereiche und Angaben zu bestehenden Unterlagen. Darauf aufbauend lässt sich der benötigte Leistungsumfang besprechen.

Beurteilungsbedarf klären

Gefährdungs­beurteilung für Ihren Betrieb anfragen

Sie möchten eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen oder vorhandene Unterlagen überarbeiten? secutelli unterstützt Sie dabei, Gefährdungen fachlich einzuordnen und geeignete Schutzmaßnahmen nachvollziehbar festzuhalten.

Beschreiben Sie uns kurz Ihren Betrieb und den bisherigen Stand. Gemeinsam klären wir, welche Unterstützung Sie benötigen.

06196 7641032

sklawonn@secutelli.de

Vor Ort in Rhein-Main

Main-Taunus-Kreis und Rhein-Main-Gebiet

Fragen zur Beurteilung

Häufige Fragen zur Erstellung einer Gefährdungs­beurteilung

Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Die Gefährdungsbeurteilung kann durch den Arbeitgeber selbst oder durch entsprechend fachkundige, beauftragte Personen durchgeführt werden. Besondere Vorschriften können zusätzliche Anforderungen an die Fachkunde stellen. 

Ein externer Dienstleister kann die fachliche Bearbeitung übernehmen. Der Arbeitgeber bleibt dafür verantwortlich, den Prozess zu organisieren, die Durchführung zu kontrollieren und erforderliche Maßnahmen umzusetzen.  

Braucht jeder Arbeitsplatz eine eigene Gefährdungsbeurteilung?

Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen können Arbeitsplätze oder Tätigkeiten gemeinsam beurteilt werden. Entscheidend sind die tatsächlich vergleichbaren Bedingungen und Gefährdungen. 

Unterschiede bei Aufgaben, Arbeitsmitteln oder Einsatzbedingungen müssen angemessen berücksichtigt werden.  

Reicht eine allgemeine Vorlage aus?

Eine Vorlage kann helfen, die Bearbeitung zu strukturieren. Ihre Inhalte müssen jedoch auf die tatsächlichen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen geprüft und angepasst werden. 

Eine ausgefüllte Checkliste allein zeigt noch nicht, ob alle relevanten Gefährdungen erkannt und geeignete Maßnahmen festgelegt wurden. 

Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Die Gefährdungsbeurteilung muss zur aktuellen Arbeitssituation passen. Neue Tätigkeiten, andere Arbeitsmittel oder veränderte Abläufe können eine Überprüfung und Anpassung erforderlich machen. 

Auch neue Erkenntnisse oder Hinweise auf unzureichende Schutzmaßnahmen sind zu berücksichtigen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen muss überprüft werden; erforderlichenfalls sind Anpassungen vorzunehmen.