Tätigkeiten mit Gefahrstoffen · secutelli
Gefährdungsbeurteilung
für
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Reinigungsmittel, Klebstoffe oder Lösemittel gehören in vielen Betrieben zum Arbeitsalltag. Welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, hängt davon ab, wie Beschäftigte damit arbeiten und welchen Gefährdungen sie dabei ausgesetzt sind.
01
Was wir Übernehmen
Leistungen
02
Dokumentation & Nachweise
Unterlagen im Überblick
03
im nächsten Schritt
Bedarf besprechen
GBU Gefahrstoffe
secutelli unterstützt Sie bei der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Gemeinsam bringen wir Struktur in Stoffinformationen, Arbeitsbedingungen und Handlungsbedarf. Damit Sie nachvollziehbar entscheiden können, welche Maßnahmen in Ihrem Betrieb erforderlich sind.
Fachliche Unterstützung
So unterstützt secutelli bei Ihrer Gefahrstoffbeurteilung
Sie möchten eine Gefährdungsbeurteilung aufbauen, vorhandene Unterlagen ergänzen oder Veränderungen im Betrieb berücksichtigen? secutelli unterstützt Sie dabei, die relevanten Informationen zusammenzuführen und die Tätigkeiten fachlich zu betrachten.
Bestandsaufnahme
Stoffe, Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen erfassen
Für eine aussagekräftige Beurteilung müssen Stoffinformationen und Arbeitsabläufe zusammenpassen. Dazu werden beispielsweise folgende Angaben benötigt:
Verwendete oder bei der Arbeit entstehende Gefahrstoffe.
Aktuelle Sicherheitsdatenblätter und weitere verfügbare Stoffinformationen.
Tätigkeiten, eingesetzte Mengen sowie Häufigkeit und Dauer.
Mögliche Aufnahmewege und die Exposition der Beschäftigten.
Vorhandene Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen.
Auch Reinigung, Wartung und Instandhaltung sind zu berücksichtigen, wenn dabei Gefahrstoffgefährdungen auftreten können.
Gefährdungen & Schutz
Gefährdungen beurteilen und Schutzmaßnahmen ableiten
Die Beurteilung betrachtet unter anderem Gefährdungen durch Einatmen, Hautkontakt sowie physikalisch-chemische Eigenschaften, etwa Brand- und Explosionsgefährdungen.
Dabei macht die Tätigkeit einen Unterschied: Wird ein Produkt aufgetragen, versprüht oder erwärmt, können sich unterschiedliche Expositionsbedingungen ergeben. Die Stoffbezeichnung allein reicht für diese Einordnung nicht aus.
Bei den Schutzmaßnahmen gilt eine Rangfolge: Zunächst wird geprüft, ob weniger gefährliche Stoffe oder Verfahren eingesetzt werden können. Anschließend sind technische und organisatorische Maßnahmen sowie erforderlichenfalls persönliche Schutzausrüstung zu berücksichtigen.
Dokumentation & Umsetzung
Ergebnisse dokumentieren und nächste Schritte festlegen
Aus der Beurteilung muss hervorgehen, welche Gefährdungen bestehen und welche Maßnahmen erforderlich sind. Dazu gehören auch die Ergebnisse der Substitutionsprüfung und die Grundlagen der Bewertung.
Für die Umsetzung im Betrieb helfen klare Zuständigkeiten, Prioritäten und Termine. Außerdem muss überprüft werden, ob die Maßnahmen wirksam sind.
Wir unterstützen Sie dabei, den Handlungsbedarf nachvollziehbar zu ordnen. Welche Dokumentation und weitere Begleitung zu Ihrem Auftrag gehören, legen wir im Leistungsumfang fest.
Gefahrstoffe im Arbeitsalltag
Wann müssen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beurteilt werden?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist erforderlich, wenn Beschäftigte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder wenn Gefahrstoffe bei der Arbeit entstehen oder freigesetzt werden können.
Das betrifft beispielsweise den Umgang mit bestimmten Reinigungs- und Beschichtungsmitteln, aber auch Stäube, Dämpfe oder Schweißrauche aus Arbeitsverfahren. Eine Kennzeichnung auf dem Gebinde ist deshalb nicht der einzige Anhaltspunkt. Die BAuA erläutert die unterschiedlichen Quellen von Gefahrstoffgefährdungen.
Die Beurteilung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen müssen dann umgesetzt sein. Darauf weist die BG Verkehr hin.
Unterlagen im Zusammenhang
Welche Unterlagen brauchen Sie wofür?
Ein Sicherheitsdatenblatt liefert wichtige Informationen. Die Gefährdungsbeurteilung verbindet diese mit den Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb. Die Unterlagen erfüllen dabei unterschiedliche Aufgaben:
| Unterlage | Wofür sie gebraucht wird |
|---|---|
| Sicherheitsdatenblatt | Liefert Informationen zu Eigenschaften, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen für einen Stoff oder ein Gemisch. |
| Gefahrstoffverzeichnis | Gibt einen Überblick über die verwendeten Gefahrstoffe, betroffene Arbeitsbereiche und zugehörige Stoffinformationen. |
| Gefährdungsbeurteilung | Bewertet die Gefährdungen der konkreten Tätigkeiten und legt erforderliche Schutzmaßnahmen fest. |
| Betriebsanweisung | Vermittelt Beschäftigten die relevanten Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für ihre Arbeit. |
Leistungsumfang & Aufwand
Wovon hängen Aufwand und Kosten ab?
Die Anzahl der Gefahrstoffe ist ein Anhaltspunkt. Ebenso wichtig ist, bei welchen Tätigkeiten und unter welchen Bedingungen sie eingesetzt werden.
Für die Einschätzung des Aufwands sind insbesondere relevant:
Für Ihre Anfrage helfen eine Übersicht der typischen Tätigkeiten, Angaben zu den Gefahrstoffen und Informationen über vorhandene Unterlagen. Darauf aufbauend lässt sich besprechen, welche Unterstützung Ihr Betrieb benötigt.
Ihr Betrieb gibt
den Rahmen vor.
- Anzahl und Unterschiedlichkeit der Tätigkeiten und Arbeitsbereiche.
- Eigenschaften der Gefahrstoffe und erforderliche Beurteilungstiefe.
- Anzahl der Standorte.
- Umfang der benötigten Dokumentation und fachlichen Begleitung.
- Vollständigkeit und Aktualität vorhandener Unterlagen.
Beurteilungsbedarf klären
Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb anfragen
Sie möchten den Umgang mit Gefahrstoffen in Ihrem Betrieb nachvollziehbar beurteilen und erforderliche Maßnahmen klären? Gemeinsam besprechen wir Ihre Tätigkeiten, die vorhandenen Unterlagen und die passende Unterstützung durch secutelli.
Damit aus Stoffinformationen konkrete Aufgaben für Ihren Arbeitsschutz werden.
06196 7641032
sklawonn@secutelli.de
Vor Ort in Rhein-Main
Main-Taunus-Kreis und Rhein-Main-Gebiet
Fragen zur Beurteilung
Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung bei Gefahrstoffen
Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe durchführen?
Die Durchführung erfordert Fachkunde für die jeweilige Aufgabe. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die notwendigen Kenntnisse, muss er sich fachkundig beraten lassen. Das regelt § 6 Absatz 11 GefStoffV.
Was gilt bei kleinen Mengen und geringer Gefährdung?
Eine kleine Menge allein begründet keine geringe Gefährdung. Auch Stoffeigenschaften, Expositionshöhe und -dauer sowie Arbeitsbedingungen zählen. Ergibt die Beurteilung insgesamt eine geringe Gefährdung, sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen Vereinfachungen möglich, etwa bei der detaillierten Dokumentation. Grundlage ist § 6 GefStoffV.
Muss für jeden Gefahrstoff eine eigene Gefährdungsbeurteilung erstellt werden?
Die Beurteilung erfolgt tätigkeitsbezogen. Wie sie gegliedert wird, hängt von den Arbeitsbedingungen ab. Alle relevanten Stoffgefährdungen müssen erfasst werden; bekannte Wechsel- oder Kombinationswirkungen sind ebenfalls zu berücksichtigen. Maßgeblich ist § 6 GefStoffV.
Sind für die Beurteilung immer Messungen erforderlich?
Nein. Für die Ermittlung der inhalativen Exposition kommen Arbeitsplatzmessungen oder geeignete nichtmesstechnische Methoden infrage. Welche Methode aussagekräftige Ergebnisse liefert, muss fachkundig anhand der konkreten Bedingungen entschieden werden. Die Anforderungen beschreibt die TRGS 402.
Wann muss eine vorhandene Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Sie muss regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Maßgebliche Veränderungen oder neue Informationen erfordern eine umgehende Aktualisierung. Anlässe können beispielsweise neue Stoffe, veränderte Verfahren oder Erkenntnisse über unzureichende Schutzmaßnahmen sein. Das ergibt sich aus § 6 Absatz 10 GefStoffV.