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Zusätzlicher Betreuungsbedarf · secutelli

Betriebs­spezifische Betreuung
nach DGUV Vorschrift 2

Besondere Arbeitsbedingungen, neue Arbeitsverfahren oder ein geplanter Umbau können zusätzlichen Beratungsbedarf im Arbeitsschutz auslösen. Mit der betriebsspezifischen Betreuung klären Sie, welche fachliche Unterstützung Ihr Betrieb über die Grundbetreuung hinaus benötigt.

01

Was wir Übernehmen

Leistungen

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So arbeiten wir

Gemeinsame Ablauf

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03

im nächsten Schritt

Bedarf besprechen

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Betriebsspezifische Betreuung

secutelli unterstützt Sie dabei, diesen Bedarf zu ermitteln, Gefährdungsbeurteilungen zu vertiefen und geeignete Schutzmaßnahmen zu erarbeiten. So werden aus offenen Fragen konkrete Aufgaben mit nachvollziehbaren Zuständigkeiten.

Bedarf & Anforderungen

Wann zusätzlicher Betreuungsbedarf entsteht

Betriebsspezifische Betreuung kann dauerhaft oder für einen begrenzten Zeitraum erforderlich sein. Entscheidend sind die Aufgaben, die sich aus Ihren Arbeitsbedingungen ergeben.

Dauerhafter Zusatzbedarf

Regelmäßig bestehende Gefährdungen und Anforderungen

Bestimmte Tätigkeiten und Belastungen können eine wiederkehrende fachliche Vertiefung erfordern. Das kann beispielsweise bei besonderen Anforderungen durch Gefahrstoffe, Lärm oder körperliche Belastungen relevant sein.

Dabei wird geprüft, welche zusätzliche Beratung, Beurteilung oder Maßnahmenplanung benötigt wird. Auch vorhandene Gefährdungsbeurteilungen und der Stand ihrer Umsetzung fließen in diese Betrachtung ein.

Veränderungen im Betrieb

Neue Arbeitsmittel, Verfahren und Veränderungen im Betrieb

Neue Maschinen, andere Arbeitsstoffe, Umbauten oder veränderte Abläufe können neue Anforderungen an den Arbeitsschutz mit sich bringen.

Eine frühzeitige fachliche Begleitung hilft, relevante Gefährdungen zu berücksichtigen und erforderliche Schutzmaßnahmen in die Planung einzubeziehen. Auch neue Vorschriften oder Erkenntnisse können Anlass sein, bestehende Lösungen zu überprüfen.

Gesundheit & Fachanforderungen

Arbeits­medizinische Vorsorge und weitere fachliche Anforderungen

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein eigenes Aufgabenfeld der betriebsspezifischen Betreuung. Ihr erforderlicher Umfang richtet sich nach den Tätigkeiten und den Vorgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Die dafür benötigte Zeit wird nicht auf die Einsatzzeiten der Grundbetreuung angerechnet.

secutelli bietet die arbeitsmedizinische Betreuung durch eigene Betriebsärzte an. Welche Leistungen erforderlich sind, wird anhand der konkreten Arbeitsbedingungen geklärt.

Aufgaben der Betreuung

So unterstützt secutelli Ihren Betrieb

Unsere Unterstützung setzt an den Aufgaben an, die in Ihrem Betrieb tatsächlich bearbeitet werden müssen. 

Sie erhalten eine fachliche Einordnung des Handlungsbedarfs und eine Grundlage für die nächsten Entscheidungen. Welche Maßnahmen im Betrieb umgesetzt werden, wer dafür zuständig ist und welche Unterstützung secutelli übernimmt, wird gemeinsam abgestimmt.

Gefährdungsbeurteilungen ergänzen und vertiefen:

Besondere Tätigkeiten, Belastungen oder veränderte Bedingungen genauer betrachten.

Bei Planungen und Veränderungen beraten:

Anforderungen an Arbeitsplätze, Arbeitsverfahren und Organisation frühzeitig einordnen.

Schutzmaßnahmen erarbeiten:

 Geeignete Maßnahmen ableiten und deren Umsetzung vorbereiten.

Unterweisungen unterstützen und durchführen:

 Inhalte auf die Tätigkeiten und Gefährdungen ausrichten und die Durchführung entsprechend dem Auftrag übernehmen.

Ergebnisse dokumentieren:

Feststellungen, vereinbarte Maßnahmen und weitere Aufgaben nachvollziehbar festhalten.

Betreuungsmodell & Anforderungen

Was die betriebs­spezifische Betreuung ergänzt

In der Regelbetreuung nach Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 gehören Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung zusammen. Beide berücksichtigen die tatsächlichen Arbeitsbedingungen Ihres Betriebs. Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die grundlegenden Aufgaben um den zusätzlich erforderlichen Bedarf.

Grundbetreuung Betriebsspezifische Betreuung
Grundlegende, übergreifende Aufgaben im Arbeitsschutz Zusätzliche Aufgaben aus den konkreten betrieblichen Bedingungen
Einsatzzeiten nach Beschäftigtenzahl und Betreuungsgruppe Umfang anhand des tatsächlichen Bedarfs
Beispielsweise Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzorganisation Beispielsweise zusätzliche Beratung bei Veränderungen oder besonderen Gefährdungen

Unser Vorgehen

Betreuungsbedarf ermitteln und Leistungen vereinbaren

01

Bestandsaufnahme

Arbeitsbedingungen und Unterlagen prüfen

Am Anfang steht der Blick auf Ihre Tätigkeiten, Arbeitsbedingungen und bisherige Betreuung. Vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, Begehungsberichte und Informationen zu geplanten Veränderungen helfen, den Bearbeitungsbedarf einzugrenzen.

Gemeinsam betrachten wir, welche zusätzlichen Aufgaben relevant sind und welche Informationen für die weitere Beurteilung benötigt werden.

02

Umfang & Verantwortung

Aufgaben, Aufwand und Zuständigkeiten festlegen

Aus dem festgestellten Bedarf werden konkrete Betreuungsleistungen abgeleitet. Dazu gehören die fachlichen Aufgaben und der dafür erforderliche Aufwand.

Der Arbeitgeber legt den Bedarf mit Beratung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit fest. Die Betreuungsleistungen werden auf dieser Grundlage vereinbart.

Für die Zusammenarbeit klären wir außerdem die betrieblichen Ansprechpartner und die Aufgabenverteilung. Eine vorhandene Betreuung wird dabei berücksichtigt.

03

Dokumentation & Fortschreibung

Ergebnisse festhalten und Bedarf überprüfen

Die vereinbarten Leistungen und weiteren Aufgaben müssen nachvollziehbar bleiben. Dazu gehört, Zuständigkeiten und Termine für die Bearbeitung festzuhalten.

Im weiteren Verlauf wird geprüft, ob der ermittelte Bedarf noch zur betrieblichen Situation passt. Veränderungen, neue Erkenntnisse oder zusätzliche Anforderungen können eine Anpassung erforderlich machen.

Klare Aufgaben. Abgestimmte nächste Schritte.

Leistungsumfang & Aufwand

Was kostet die betriebs­spezifische Betreuung?

Die Kosten richten sich nach den erforderlichen Aufgaben und dem vereinbarten Leistungsumfang. Einfluss haben beispielsweise:

Für die betriebsspezifische Betreuung gibt es keine allgemein gültige pauschale Einsatzzeit. Der Umfang muss anhand der betrieblichen Erfordernisse bestimmt werden.

Beschreiben Sie uns Ihren Betrieb und die aktuelle Fragestellung. Damit lässt sich klären, welche Unterstützung benötigt wird und welcher Aufwand damit verbunden ist.

Ihr Betrieb gibt
den Rahmen vor.

  • N
    Art und fachliche Tiefe der benötigten Unterstützung;
  • N
    betroffene Tätigkeiten, Arbeitsbereiche und Standorte;
  • N
    vorhandene Unterlagen und bisheriger Bearbeitungsstand;
  • N
    Dauer und Umfang der Begleitung.

Betreuungsbedarf klären

Betriebs­spezifische Betreuung mit secutelli besprechen

Sie planen Veränderungen oder möchten klären, ob Ihre bisherige Betreuung den tatsächlichen Bedarf abdeckt? secutelli unterstützt Sie dabei, zusätzliche Anforderungen einzuordnen und die erforderlichen Aufgaben zu vereinbaren.

Schildern Sie uns kurz Ihre Tätigkeiten, die vorhandene Betreuung und das aktuelle Anliegen. Gemeinsam klären wir die nächsten Schritte.

06196 7641032

sklawonn@secutelli.de

Vor Ort in Rhein-Main

Main-Taunus-Kreis und Rhein-Main-Gebiet

Fragen zur Betreuung

Häufige Fragen zur betriebs­spezifischen Betreuung

Ist die betriebsspezifische Betreuung freiwillig?

Erforderliche betriebsspezifische Betreuung ist Bestandteil der Regelbetreuung nach Anlage 2. Der Arbeitgeber muss prüfen, welche zusätzlichen Leistungen im Betrieb benötigt werden, und diese entsprechend berücksichtigen. 

Der konkrete Umfang ergibt sich aus den betrieblichen Bedingungen. Dabei können regelmäßig bestehende Anforderungen ebenso relevant sein wie einzelne Projekte oder Veränderungen. 

Wie häufig muss der Betreuungsbedarf überprüft werden?

Der Bedarf muss regelmäßig und insbesondere nach wesentlichen Änderungen im Betrieb überprüft werden. Dazu können beispielsweise neue Tätigkeiten, Arbeitsverfahren oder Arbeitsmittel gehören. Auch neue Erkenntnisse zu bestehenden Gefährdungen sind zu berücksichtigen. 

Die weitere Planung richtet sich nach den geltenden Vorgaben und der betrieblichen Situation. 

Ist betriebsspezifische Betreuung dasselbe wie anlassbezogene Betreuung?

Die Begriffe sind im jeweiligen Betreuungsmodell einzuordnen. Betriebsspezifische Betreuung nach Anlage 2 kann regelmäßig und aufgrund einzelner Anlässe erforderlich sein. 

Anlassbezogene Betreuung ist außerdem Bestandteil anderer Betreuungsmodelle, etwa der Betreuung kleiner Betriebe. Welche Anforderungen für Ihr Unternehmen gelten, muss deshalb anhand des zutreffenden Modells geklärt werden.