Psychische Belastungen · secutelli

Psychische Gefährdungs­beurteilung

für Ihren Betrieb

Häufige Unterbrechungen, ständig wechselnde Prioritäten oder unklare Zuständigkeiten können den Arbeitsalltag erschweren. Eine psychische Gefährdungsbeurteilung hilft Ihnen, gesundheitlich ungünstige Arbeitsbedingungen zu erkennen und gezielt zu verbessern.

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Was wir Übernehmen

Leistungen

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So arbeiten wir

Gemeinsame Ablauf

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im nächsten Schritt

Bedarf besprechen

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GBU psychische Belastung

secutelli führt die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung selbst durch. Dafür setzen wir eine anonymisierte Mitarbeiterbefragung ein und beurteilen die Ergebnisse fachlich. So erhalten Sie eine Grundlage, um Handlungsbedarf einzuordnen und die nächsten Schritte im Betrieb festzulegen.

Belastungen aus der Arbeit

Welche Arbeitsbedingungen werden beurteilt?

Psychische Belastungen können in unterschiedlichen Bereichen entstehen. Die Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt deshalb sechs Gestaltungsbereiche. Welche Faktoren genauer betrachtet werden müssen, hängt von den Tätigkeiten und den tatsächlichen Arbeitsbedingungen ab. 

Gestaltungsbereich Beispiele für die Betrachtung
Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgabe Handlungsspielraum, verfügbare Informationen, emotionale Anforderungen
Arbeitsorganisation Arbeitsmenge, Unterbrechungen, Aufgabenverteilung und Abläufe
Arbeitszeit Dauer und Lage der Arbeitszeit, Schichtgestaltung und Erholungszeiten
Soziale Beziehungen Zusammenarbeit, Unterstützung durch Führungskräfte und Umgang mit Konflikten
Arbeitsmittel Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Bedienbarkeit von Geräten und Software
Arbeitsumgebung Lärm, Raumklima und andere störende Einflüsse

Unser Vorgehen

Ablauf und Zusammenarbeit mit secutelli

Eine vollständige psychische Gefährdungsbeurteilung reicht von der Vorbereitung über die Ermittlung und Bewertung bis zu Maßnahmen und deren Überprüfung. Den konkreten Leistungsumfang und die Aufgabenverteilung stimmen Sie mit secutelli vor Beginn ab.

01

Rahmen festlegen

Arbeitsbereiche und Vorgehen abstimmen

Zunächst werden die zu betrachtenden Tätigkeiten und Arbeitsbereiche festgelegt. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist eine gemeinsame Beurteilung möglich. Vorhandene Unterlagen helfen dabei, den bisherigen Stand einzuordnen.

Für die Zusammenarbeit braucht es klare Ansprechpartner und Zuständigkeiten im Betrieb. Eine vorhandene Beschäftigtenvertretung ist entsprechend ihren Beteiligungsrechten einzubeziehen.

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Beschäftigte beteiligen

Psychische Belastungen durch eine anonymisierte Mitarbeiterbefragung erfassen

secutelli setzt eine anonymisierte Mitarbeiterbefragung ein, um Informationen über die Arbeitsbedingungen zu gewinnen. Beschäftigte können dabei ihre Erfahrungen mit Aufgaben, Abläufen und Zusammenarbeit einbringen.

Die fachliche Auswertung ordnet die Ergebnisse ein und zeigt, wo genauer hingesehen werden muss. Dabei kommt es auf den Zusammenhang mit den jeweiligen Tätigkeiten und betrieblichen Bedingungen an.

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Ergebnisse fachlich einordnen

Ergebnisse beurteilen und Maßnahmen ableiten

Aus den Ergebnissen wird beurteilt, ob Handlungsbedarf besteht und welche Veränderungen geeignet sind. Häufige Unterbrechungen können beispielsweise Anlass sein, Erreichbarkeiten zu ordnen und Zeiten für konzentriertes Arbeiten zu schaffen. Bei unklaren Zuständigkeiten können eindeutig geregelte Aufgaben und Übergaben helfen.

Die Maßnahmen müssen zur festgestellten Gefährdung passen. Für die Umsetzung braucht jede Aufgabe einen Verantwortlichen und einen Termin. Die Verantwortung für die Organisation und Umsetzung des Arbeitsschutzes bleibt beim Arbeitgeber.

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Wirksamkeit nachhalten

Maßnahmen dokumentieren und Wirksamkeit prüfen

Die Dokumentation muss erkennen lassen, zu welchem Ergebnis die Beurteilung geführt hat, welche Maßnahmen festgelegt wurden und was deren Überprüfung ergeben hat. Das verlangt § 6 Arbeitsschutzgesetz.

Nach der Umsetzung wird geprüft, ob die Maßnahmen die Arbeitsbedingungen ausreichend verbessern. Falls erforderlich, werden sie angepasst. Welche Unterstützung secutelli bei Umsetzung, Wirksamkeitsprüfung und Fortschreibung übernimmt, wird im Auftrag vereinbart.

Klare Aufgaben. Abgestimmte nächste Schritte.

Gesetzliche Einordnung

Ist die psychische Gefährdungs­beurteilung Pflicht?

Ja. Arbeitgeber müssen psychische Belastungen bei der Arbeit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Das gilt grundsätzlich auch für kleine Betriebe mit Beschäftigten. 

Eine separate Beurteilung oder ein eigenständiges Dokument ist dafür nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist, dass psychische Belastungen angemessen erfasst, beurteilt und bei den erforderlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden.

Der Begriff „psychische Belastung“ beschreibt zunächst die Einflüsse der Arbeit auf den Menschen. Diese sind nicht automatisch schädlich. Die Gefährdungsbeurteilung betrachtet die Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Sie dient keiner Diagnose psychischer Erkrankungen oder Bewertung der persönlichen Leistungsfähigkeit einzelner Beschäftigter.

Beteiligung & Datenschutz

Beschäftigte einbeziehen und vertraulich mit Ergebnissen umgehen

Eine Mitarbeiterbefragung braucht Vertrauen und verständliche Informationen. Vor Beginn müssen Beschäftigte wissen, welchen Zweck die Befragung erfüllt, wie mit ihren Angaben gearbeitet wird und wer welche Ergebnisse erhält.

Für die anonymisierte Auswertung sind geeignete Gruppen und klare Zugriffsregeln wichtig. Gerade bei kleinen Teams muss sorgfältig geprüft werden, wie Rückschlüsse auf einzelne Personen vermieden werden können.

Ebenso wichtig ist die Rückmeldung nach der Auswertung: Beschäftigte sollten erfahren, welche Erkenntnisse vorliegen und welche Veränderungen daraus folgen. So wird nachvollziehbar, wozu ihre Beteiligung beiträgt.

Beurteilungsbedarf klären

Psychische Gefährdungs­beurteilung mit secutelli besprechen

Sie möchten psychische Belastungen in Ihrem Betrieb systematisch beurteilen lassen? secutelli übernimmt die fachliche Durchführung mit einer anonymisierten Mitarbeiterbefragung.

Beschreiben Sie uns kurz Ihren Betrieb, die betroffenen Arbeitsbereiche und den bisherigen Stand. Gemeinsam klären wir, welche Unterstützung Sie benötigen und wie der nächste Schritt aussieht.

06196 7641032

sklawonn@secutelli.de

Vor Ort in Rhein-Main

Main-Taunus-Kreis und Rhein-Main-Gebiet

Fragen zur Beurteilung

Häufige Fragen zur psychischen Gefährdungs­beurteilung

Reicht eine Mitarbeiterbefragung aus?

Eine Befragung ist ein Verfahren zur Ermittlung psychischer Belastungen. Für eine vollständige Gefährdungsbeurteilung müssen die Ergebnisse auch beurteilt und erforderliche Maßnahmen festgelegt werden. Hinzu kommen Umsetzung, Wirksamkeitsprüfung und Dokumentation.

Ein ausgefüllter Fragebogen allein schließt den Prozess deshalb nicht ab.

Eignet sich eine Mitarbeiterbefragung auch für kleine Betriebe?

Das hängt von der Betriebsstruktur, den Tätigkeiten und den Möglichkeiten einer aussagekräftigen anonymisierten Auswertung ab. Kleine Gruppen erfordern besondere Sorgfalt, damit Ergebnisse sinnvoll eingeordnet und Rückschlüsse auf Einzelpersonen vermieden werden können.

Die Eignung des Verfahrens muss deshalb vor der Durchführung geprüft werden.

Wie oft muss die psychische Gefährdungs­beurteilung aktualisiert werden?

Die Beurteilung muss zu den aktuellen Arbeitsbedingungen passen. Veränderungen von Aufgaben, Arbeitszeiten oder Abläufen können eine Aktualisierung erforderlich machen. Auch neue Erkenntnisse und Hinweise auf unzureichende Maßnahmen sind zu berücksichtigen.

Eine gesetzlich festgelegte, für alle Betriebe gleichermaßen geltende jährliche Wiederholung der Mitarbeiterbefragung gibt es nicht. Die Wirksamkeit der Maßnahmen muss überprüft werden. Quelle: LAGetSi Berlin

Können vorhandene Befragungsergebnisse genutzt werden?

Vorhandene Ergebnisse können eine Grundlage sein. Dafür müssen sie aktuell, für die betrachteten Tätigkeiten geeignet und ausreichend aussagekräftig sein.

Zusätzlich ist zu prüfen, welche Belastungsbereiche bereits erfasst wurden und ob Beurteilung, Maßnahmen oder Wirksamkeitsprüfung noch fehlen.

Wovon hängen Aufwand und Kosten ab?

Maßgeblich sind unter anderem die Zahl und Unterschiedlichkeit der Arbeitsbereiche, die Standorte, vorhandene Unterlagen und der vereinbarte Leistungsumfang.

Für die Planung ist außerdem relevant, ob eine erstmalige Beurteilung ansteht oder bestehende Ergebnisse ergänzt werden sollen. Diese Punkte bilden die Grundlage, um den Aufwand für Ihren Betrieb einzuschätzen.