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Arbeitssicherheit & Betreuung · secutelli

Sicherheits­technische Betreuung
für Ihren Betrieb

Gefährdungsbeurteilungen bearbeiten, Unterweisungen organisieren und Schutzmaßnahmen nachhalten: Arbeitsschutz braucht fachliche Unterstützung und klare Zuständigkeiten.

01

Was wir Übernehmen

Leistungen

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So arbeiten wir

Gemeinsame Ablauf

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03

im nächsten Schritt

Bedarf besprechen

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Arbeitschutz im Betriebsalltag

secutelli begleitet Ihren Betrieb als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wir betrachten Ihre Arbeitsbedingungen, beraten die Verantwortlichen und unterstützen bei den erforderlichen Aufgaben. Gemeinsam klären wir, was ansteht, wer sich kümmert und wie die nächsten Schritte im Betrieb umgesetzt werden können.

Aufgaben der Betreuung

Was secutelli bei Ihrer Betreuung im Arbeitsschutz übernimmt

Die sicherheitstechnische Betreuung unterstützt Sie dabei, Gefährdungen zu erkennen und den Arbeitsschutz in Ihre betrieblichen Abläufe einzubinden. Welche Leistungen erforderlich sind, richtet sich nach Ihren Tätigkeiten, dem zutreffenden Betreuungsmodell und dem vereinbarten Umfang.

Risiken & Maßnahmen

Gefährdungs­beurteilungen und Schutzmaßnahmen

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Überarbeitung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Dabei werden die tatsächlichen Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Arbeitsbedingungen betrachtet.

Aus der Beurteilung werden geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet. So erhalten Sie eine fachliche Grundlage, um Handlungsbedarf einzuordnen und Verbesserungen zu planen.

Betriebliche Praxis

Begehungen, Beratung und Arbeitsschutzorganisation

Bei Betriebsbegehungen betrachten wir Arbeitsplätze und Abläufe und halten fest, wo Handlungsbedarf besteht. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die weitere Beratung und Maßnahmenplanung. Außerdem unterstützen wir Geschäftsführung und Führungskräfte bei Fragen der Arbeitsgestaltung und Organisation. Dazu gehört, Aufgaben zuzuordnen und den Arbeitsschutz bei betrieblichen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Wissen & Nachweise

Unterweisungen, Besprechungen und Dokumentation

Wir helfen Ihnen, Unterweisungsbedarf zu erkennen und Inhalte auf die vorhandenen Gefährdungen auszurichten. Die konkrete Durchführung wird entsprechend dem Auftrag abgestimmt.

Hinzu kommen die vereinbarte Mitwirkung an Arbeitsschutzbesprechungen sowie die Unterstützung bei Nachweisen und Dokumentation. Feststellungen und weitere Aufgaben sollen so festgehalten werden, dass die Verantwortlichen damit arbeiten können.

Sebastian Klawonn, Inhaber von Secutelli und externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Sebastian Klawonn

Gründer Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Fachwissen & persönlicher Kontakt

Fachliche Betreuung mit einem persönlichen Ansprechpartner

Hinter secutelli steht Sebastian Klawonn, Gründer und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Als ausgebildeter Metallbauer für Konstruktionstechnik und geprüfter Meister für vernetzte Industrie bringt er einen technischen Hintergrund in die Betreuung ein.

Für die Zusammenarbeit bedeutet das: Arbeitsbedingungen und Abläufe werden verständlich besprochen und fachliche Anforderungen in konkrete Aufgaben übersetzt. Ihr Betrieb und die Menschen, die dort arbeiten, bilden den Ausgangspunkt.

Bausteine Ihrer Betreuung

Grundbetreuung und betriebs­spezifische Betreuung

Für Betriebe in der Regelbetreuung nach Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 setzt sich der Betreuungsbedarf aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung zusammen.

Welche Betreuungsform für Ihren Betrieb vorgesehen ist, klären wir anhand der geltenden Vorgaben. Dabei werden auch besondere Regelungen für kleinere Betriebe und mögliche alternative Betreuungsmodelle berücksichtigt.

Regelmäßige Aufgaben

Grundbetreuung

Die Grundbetreuung umfasst grundlegende, übergreifende Aufgaben im Arbeitsschutz. Dazu gehören beispielsweise die Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen, die Beratung der Verantwortlichen und die Arbeitsschutzorganisation.

In der Regelbetreuung nach Anlage 2 werden ihre Einsatzzeiten anhand der Beschäftigtenzahl und der Betreuungsgruppe ermittelt. Diese Zeiten gelten gemeinsam für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Zusätzlicher Bedarf

Betriebs­spezifische Betreuung

Die betriebsspezifische Betreuung berücksichtigt den zusätzlich erforderlichen Bedarf. Dieser kann sich aus besonderen Arbeitsbedingungen, regelmäßig bestehenden Anforderungen oder Veränderungen im Betrieb ergeben.

Welche Leistungen und welcher Aufwand erforderlich sind, wird anhand der konkreten betrieblichen Situation bestimmt.

Unser Vorgehen

So wird die Betreuung für Ihren Betrieb geplant

01

Bestandsaufnahme

Ausgangslage und Betreuung einordnen

Zunächst betrachten wir Ihre Tätigkeiten, die Betriebsstruktur und den bisherigen Stand im Arbeitsschutz. Angaben zur Beschäftigtenzahl und zum zuständigen Unfallversicherungsträger helfen bei der Einordnung des Betreuungsmodells.

Vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, Begehungsberichte und Betreuungsvereinbarungen werden dabei berücksichtigt.

02

Aufgaben & Zuständigkeiten

Leistungen und Zuständigkeiten klären

Gemeinsam klären wir, welche Aufgaben erforderlich sind und welche Unterstützung secutelli übernimmt. Dazu gehört die Abstimmung mit den betrieblichen Ansprechpartnern und einer bereits vorhandenen betriebsärztlichen Betreuung.

Der vereinbarte Umfang soll erkennen lassen, welche Leistungen enthalten sind und welche Aufgaben im Betrieb bearbeitet werden müssen.

03

Planung & Nachverfolgung

Betreuung planen und Ergebnisse prüfen

Auf dieser Grundlage werden die erforderlichen Tätigkeiten und Termine abgestimmt. Festgestellter Handlungsbedarf und vereinbarte Maßnahmen werden nachvollziehbar festgehalten.

Ändern sich Arbeitsbedingungen oder Anforderungen, wird geprüft, ob auch die Betreuung angepasst werden muss.

Klare Aufgaben. Abgestimmte nächste Schritte.

Leistungsumfang & Aufwand

Was kostet die sicherheits­technische Betreuung?

Die Kosten hängen davon ab, welches Betreuungsmodell gilt und welche Leistungen Ihr Betrieb benötigt. Wichtige Einflussfaktoren sind:

Für eine Einschätzung sind Ihre Branche, die Beschäftigtenzahl und der bisherige Betreuungsstand hilfreiche Ausgangspunkte. Daraus lässt sich der benötigte Leistungsumfang besprechen.

Ihr Betrieb gibt
den Rahmen vor.

  • N
    Betriebsart und maßgebliche Beschäftigtenzahl;
  • N
    erforderliche Grundbetreuung und zusätzlicher betriebsspezifischer Bedarf;
  • N
    Anzahl und Struktur der Standorte;
  • N
    vorhandene Unterlagen und vereinbarte Aufgaben.

Betreuungsbedarf klären

Sicherheits­technische Betreuung mit secutelli besprechen

Sie möchten Ihre sicherheitstechnische Betreuung organisieren oder eine bestehende Betreuung überprüfen? secutelli unterstützt Sie dabei, den Bedarf einzuordnen und die erforderlichen Aufgaben zu vereinbaren.

Beschreiben Sie uns kurz Ihren Betrieb, Ihre Tätigkeiten und den bisherigen Betreuungsstand. Gemeinsam klären wir die nächsten Schritte.

06196 7641032

sklawonn@secutelli.de

Vor Ort in Rhein-Main

Main-Taunus-Kreis und Rhein-Main-Gebiet

Fragen zur Betreuung

Häufige Fragen zur sicherheits­technischen Betreuung

Welche Betreuung benötigen kleine Betriebe?

Auch kleine Betriebe müssen eine angemessene arbeitssicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. Welche Form dafür vorgesehen ist, richtet sich nach den geltenden Vorgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. 

Neben der Regelbetreuung können unter bestimmten Voraussetzungen alternative Modelle infrage kommen. Die passende Einordnung erfolgt anhand der Betriebsgröße und der trägerspezifischen Regelungen.  

Welche Rolle übernimmt der Betriebsarzt?

Der Betriebsarzt bringt die arbeitsmedizinische Perspektive ein, beispielsweise bei gesundheitlichen Auswirkungen der Arbeit und der Beurteilung von Arbeitsbedingungen. 

Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt stimmen ihre Beiträge aufeinander ab. secutelli bietet die arbeitsmedizinische Betreuung durch eigene Betriebsärzte an. Eine bereits vorhandene betriebsärztliche Betreuung wird bei der Planung berücksichtigt. 

Muss die Betreuung vollständig vor Ort stattfinden?

Geeignete Beratungstätigkeiten können unter den Voraussetzungen der jeweils geltenden DGUV Vorschrift 2 auch digital erfolgen. Vor-Ort-Tätigkeiten und die Kenntnis der betrieblichen Verhältnisse bleiben wichtige Bestandteile der Betreuung. 

Welche Aufgaben einen Termin im Betrieb erfordern und wo digitale Unterstützung geeignet ist, muss anhand der Tätigkeit und der geltenden Vorgaben geklärt werden.  

Wer bleibt für den Arbeitsschutz verantwortlich?

Der Arbeitgeber bleibt dafür verantwortlich, den Arbeitsschutz zu organisieren, erforderliche Mittel bereitzustellen und Maßnahmen umzusetzen. Auch die Wirksamkeit der Maßnahmen muss überprüft werden.  

Die externe Fachkraft unterstützt mit Beratung und den vereinbarten Leistungen. Klare Aufgaben und Absprachen helfen, diese Unterstützung im Betrieb wirksam zu nutzen.