# Sifa, SiBe, Betriebsarzt: Wer macht was im Arbeitsschutz?

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- Veröffentlicht: 2025-11-26T21:48:54+01:00
- Autor: Sebastian Klawonn

# Die Rollenverteilung: Wer macht was im Unternehmen? Aufgaben von Sifa, SiBe und Betriebsarzt klar definiert

Jedes Unternehmen ist zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
verpflichtet. Hierbei spielen die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), der Sicherheitsbeauftragte(
SiBe) und der Betriebsarzt eine zentrale Rolle. Um die Pflichten als Arbeitgeber
rechtskonform zu erfüllen, ist es entscheidend, die genaue Rollenverteilung Sifa
SiBe Betriebsarzt zu kennen. In unserem Beitrag aus Sulzbach (Taunus) bringen wir
Klarheit in die Verantwortlichkeiten und zeigen, wie diese Akteure im Sinne der 
Unfallverhütung zusammenarbeiten.

## Das Fundament: Gesetzliche Grundlagen für den Arbeitsschutz

Die Organisation des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes basiert maßgeblich auf dem
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Diese Gesetze
verpflichten den Arbeitgeber, die notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen
und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen.

Die rechtliche Grundlage für die Bestellung und die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit
und des Betriebsarztes ist das ASiG. Die Anforderungen an die Betreuung durch diese
Akteure werden in der DGUV Vorschrift 2 präzisiert, die abhängig von der Unternehmensgröße
und der Gefährdungsklasse Pflichtstunden definiert.

### Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)

Die SiFa, oft auch als „FASi“ bezeichnet, ist die zentrale Beratungsinstanz für 
den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Sie besitzt eine spezielle,
staatlich anerkannte Qualifikation und ist eine essenzielle Stütze für das Management.

 * **Beratung:** Die SiFa berät bei der Planung, der Gestaltung der Arbeitsplätze
   und der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln.
 * **Gefährdungsbeurteilung:** Sie unterstützt maßgeblich bei der Erstellung und
   Aktualisierung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung.
 * **Begehungen und Mängel:** Regelmäßige Betriebsbegehungen und die Analyse von
   Arbeitsunfällen fallen in ihren Aufgabenbereich, um Mängel festzustellen und 
   abzustellen.
 * **Schulung:** Sie wirkt bei der Schulung der Beschäftigten in Sachen Arbeitssicherheit
   mit.

Die SiFa ist weisungsfrei in ihrer fachlichen Tätigkeit, berichtet jedoch direkt
an die Unternehmensleitung.

### Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe): Ein wichtiger Ansprechpartner vor Ort

Der Sicherheitsbeauftragter (SiBe) ist ein Mitarbeiter aus der Belegschaft, der 
den Arbeitgeber und die SiFa unmittelbar an der Basis unterstützt. Die Bestellung
eines SiBe ist in Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten vorgeschrieben.

 * **Beobachtung:** Er beobachtet in seinem Arbeitsbereich die Einhaltung des Arbeitsschutzes
   und der Unfallverhütungsvorschriften.
 * **Hinweisgeber:** Der SiBe weist Kollegen auf Gefahren hin und meldet festgestellte
   Mängel direkt an Vorgesetzte, die SiFa oder den Betriebsrat.
 * **Keine Weisungsbefugnis:** Im Gegensatz zur SiFa hat der SiBe keine Weisungsbefugnis
   gegenüber Kollegen. Er soll motivieren und sensibilisieren.

Der SiBe agiert als wichtiges Multiplikations-Organ für das Bewusstsein zur Arbeitssicherheit
im Tagesgeschäft.

### Der Betriebsarzt: Fokus auf den Gesundheitsschutz

Der Betriebsarzt (oder der Betriebsarzt-Dienst) ist der Experte für die arbeitsmedizinische
Vorsorge und den Gesundheitsschutz im Unternehmen. Er muss gemäß ASiG bestellt werden,
um die Betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen.

 * **Gesundheitsvorsorge:** Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen
   Vorsorgeuntersuchungen (z.B. G25, G37).
 * **Gefährdungsbeurteilung (Gesundheit):** Beurteilung der Arbeitsbedingungen aus
   ärztlicher Sicht und Beratung des Arbeitgebers bezüglich Gesundheitsrisiken.
 * **Prävention:** Beratung zu ergonomischen Fragen, persönlicher Schutzausrüstung(
   PSA) und zur Wiedereingliederung erkrankter Mitarbeiter (BEM).

Der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und berät das Unternehmen
unabhängig von wirtschaftlichen Interessen.

## Die Zusammenarbeit: Wer kontrolliert wen?

Die drei Rollen – SiFa, SiBe und Betriebsarzt – sind eng miteinander verzahnt, aber
nicht weisungsberechtigt untereinander. Ihre Zusammenarbeit Betriebsarzt und Sifa
sowie die Einbindung des SiBe ist der Schlüssel zu einem funktionierenden System.

 * **Koordination im ASA:** Die Zusammenarbeit findet formalisiert im Arbeitsschutzausschuss(
   ASA) statt, der quartalsweise tagt und in dem alle drei Rollen sowie die Unternehmensleitung
   und der Betriebsrat vertreten sind.
 * **Sifa & Betriebsarzt:** Sie arbeiten eng bei der Gefährdungsbeurteilung zusammen,
   wobei die SiFa die technischen und organisatorischen Aspekte und der Betriebsarzt
   die gesundheitlichen Aspekte beleuchtet.
 * **SiBe als Frühwarnsystem:** Die SiBe liefern wertvolles Feedback aus dem Arbeitsalltag,
   das sowohl die SiFa als auch den Betriebsarzt in ihre Beratungsleistung einfließen
   lassen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz letztlich
immer beim Arbeitgeber verbleiben. Die Fachexperten unterstützen ihn lediglich bei
der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten.

## Wie secutelli Unternehmen im Main-Taunus-Kreis bei diesem Thema unterstützt

Als Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit aus Sulzbach (Taunus) und der gesamten 
Region Main-Taunus-Kreis (wie Bad Soden am Taunus, Hofheim, Kelkheim oder Eschborn)
bieten wir von secutelli pragmatische, rechtskonforme und effiziente Unterstützung.
Wir helfen Ihnen, die komplexen Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 zu beurteilen
und Ihre Arbeitsschutzorganisation optimal anzupassen. Wir minimieren Risiken durch
fundierte Gefährdungsbeurteilungen und verbessern interne Prozesse. Ein zentraler
Punkt unserer Arbeit ist die Durchführung effektiver Schulungen für Ihre Sicherheitsbeauftragten
und Führungskräfte, um die Kompetenz im Betrieb zu stärken. Mit unserer individuellen
Beratung bringen wir Klarheit in die genauen Aufgaben Sifa SiBe Betriebsarzt und
sorgen dafür, dass Sie die Pflichten als Arbeitgeber in Sulzbach (Taunus) und Umgebung
sicher erfüllen.

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## Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied Sifa SiBe?

Die **SiFa** (Fachkraft für Arbeitssicherheit) ist eine gesetzlich bestellte, weisungsfreie
Fachkraft mit spezieller Ausbildung, die den Arbeitgeber primär berät. Der **SiBe**(
Sicherheitsbeauftragter) ist ein Kollege aus dem Betrieb, der ehrenamtlich als Multiplikator
dient und auf Mängel hinweist, aber keine Weisungsbefugnis hat.

Ist die Bestellung Betriebsarzt Pflicht?

Ja, in Deutschland ist die Bestellung eines Betriebsarztes gemäß Arbeitssicherheitsgesetz(
ASiG) für alle Unternehmen verpflichtend, unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Der
Umfang der **Betriebsärztlichen Betreuung** richtet sich nach der **DGUV Vorschrift
2**.

Wer macht was im Arbeitsschutz bezüglich der Gefährdungsbeurteilung?

Die Verantwortung für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung liegt beim Arbeitgeber.
Die **SiFa** unterstützt ihn bei der technischen und organisatorischen Durchführung,
während der **Betriebsarzt** die gesundheitlichen Aspekte und die arbeitsmedizinische
Prävention bewertet.
