# Sifa extern oder intern? Die 5 größten Unterschiede für KMU

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- Veröffentlicht: 2025-11-25T21:39:48+01:00
- Autor: Sebastian Klawonn

# Ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht? Das sagen ASiG und DGUV V2

Viele Unternehmer im Main-Taunus-Kreis und im gesamten Rhein-Main-Gebiet stellen
sich die zentrale Frage: Ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht für meinen
Betrieb? Die Antwort ist ein klares Ja, die gesetzliche Verpflichtung zur sicherheitstechnischen
Betreuung besteht grundsätzlich für jedes Unternehmen. Die Ausgestaltung dieser 
Pflicht wird durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und vor allem durch die DGUV
Vorschrift 2 (DGUV V2) geregelt. Wir klären, ab welcher Mitarbeiterzahl Sie handeln
müssen und welche Unternehmerhaftung Sie damit minimieren.

## ASiG und DGUV V2: Die gesetzlichen Grundlagen der Sifa-Pflicht

Das **Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)** legt die Rahmenbedingungen fest. Es verpflichtet
Arbeitgeber dazu, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) zu bestellen,
um sie in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu beraten und zu unterstützen. Das Ziel
ist klar definiert: die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und die
menschengerechte Gestaltung der Arbeit.

### Wann muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht erfüllt werden?

Die konkrete Umsetzung der Pflicht wird durch die DGUV V2 gesteuert, welche die 
benötigte Betreuungszeit festlegt. Diese Zeit hängt von der Branche (Gefährdungsklasse)
und der Anzahl der Mitarbeiter ab. Die DGUV V2 unterscheidet zwischen zwei Hauptmodellen:

 * **Das Regelbetreuungsmodell:** Dieses gilt für die meisten Betriebe, insbesondere
   ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl (oft ab 11 Beschäftigten), und erfordert 
   eine fest definierte Grundbetreuung durch eine bestellte Sifa.
 * **Das Unternehmermodell:** Dieses vereinfachte Betreuungsmodell ist für Kleinstbetriebe(
   meist bis zu 10 Mitarbeiter) anwendbar, setzt jedoch die Teilnahme des Unternehmers
   an speziellen Schulungen voraus. Trotzdem muss auch hier eine Sifa für die anlassbezogene(
   betriebsspezifische) Betreuung hinzugezogen werden.

## Sifa ab wie vielen Mitarbeitern? Der Schlüssel zum richtigen Betreuungsmodell

Die Faustregel im Hinblick auf die Frage „**Sifa ab wie vielen Mitarbeitern?**“ 
ist für Unternehmen in Eschborn, Bad Homburg und Frankfurt am Main entscheidend.
Ob das Regelbetreuungsmodell oder das Unternehmermodell greift, bestimmt den Umfang
Ihrer Pflichten.

### Mitarbeiterzahl als Indikator

 * **Unter 10 Beschäftigte:** Hier ist oft das Unternehmermodell (alternativ auch
   als „alternative bedarfsorientierte Betreuung“ bekannt) möglich. Die Sifa wird
   primär für die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und bei besonderen
   Anlässen benötigt.
 * **Ab 11 Beschäftigte:** Hier ist fast immer das Regelbetreuungsmodell anzuwenden.
   Die Sifa muss offiziell bestellt und regelmäßig, entsprechend der berechneten
   Einsatzzeit, tätig werden.

Die exakte Betreuungszeit wird in Stunden pro Mitarbeiter und Jahr berechnet und
ist auf den Internetseiten Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft einsehbar. Wir
helfen Ihnen, diese Berechnung korrekt und effizient durchzuführen.

## Die Konsequenzen: Minimierung der Unternehmerhaftung

Die Bestellung einer qualifizierten Sifa ist mehr als nur eine gesetzliche Auflage;
sie ist ein aktiver Schutzmechanismus zur Minimierung der Unternehmerhaftung. Wenn
Sie keine Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht erfüllen oder die Betreuung mangelhaft
ist, drohen erhebliche Risiken:

 * **Bußgelder und Anordnungen:** Die zuständigen Aufsichtsbehörden können bei Kontrollen
   empfindliche Bußgelder verhängen und die sofortige Nachholung der Betreuung anordnen.
 * **Erhöhtes Haftungsrisiko:** Bei einem schweren Arbeitsunfall kann die fehlende
   Sifa-Betreuung als Verletzung der Fürsorgepflicht gewertet werden, was die zivil-
   und strafrechtliche Verantwortung des Unternehmers drastisch erhöht.
 * **Mangelhafte Prävention:** Ohne Sifa fehlt Ihnen die professionelle Unterstützung
   bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, der Planung
   sicherer Arbeitsplätze in Kelkheim (Taunus) oder Königstein im Taunus sowie der
   Durchführung wichtiger Sicherheitsschulungen.

Eine proaktive, rechtskonforme Betreuung durch eine Sifa sichert Sie ab und fördert
gleichzeitig die Gesundheit und Produktivität Ihrer Belegschaft.

## Wie secutelli Unternehmen im Main-Taunus-kreis bei diesem Thema unterstützt

Die Einhaltung der Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht muss kein bürokratischer
Albtraum sein. Als Ihre lokale Fachkraft für Arbeitssicherheit aus Sulzbach (Taunus)
bietet secutelli pragmatische, rechtskonforme und effiziente Lösungen für Unternehmen
im gesamten Main-Taunus-Kreis, von Hofheim am Taunus bis Glashütten.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihren genauen Betreuungsbedarf nach DGUV V2 zu beurteilen
und die Arbeitsschutzorganisation optimal anzupassen. Unser Fokus liegt darauf, 
Risiken zu minimieren und interne Prozesse zu verbessern. Wir helfen Ihnen nicht
nur bei der Erstellung und Pflege der Gefährdungsbeurteilung, sondern führen auch
praxisnahe Schulungen für Sicherheitsbeauftragte und Führungskräfte durch. Durch
unsere individuelle Beratung erhalten Sie absolute Klarheit in die Anforderungen
des ASiG und können sicherstellen, dass Ihr Unternehmen jederzeit gesetzeskonform
und sicher agiert. Wir sind Ihr Partner für nachhaltigen Arbeitsschutz in Hessen.

[Kontaktieren Sie secutelli noch heute für eine unverbindliche Beratung zu Ihrer Sifa-Pflicht!](https://secutellineu.digitelli-dev.de/kontaktieren/)

## Häufig gestellte Fragen

Was genau ist die Grundbetreuung nach DGUV V2?

Die Grundbetreuung ist der Teil der sicherheitstechnischen Betreuung, der sich nach
festen, branchenabhängigen Einsatzzeiten richtet und regelmäßig durchgeführt werden
muss. Sie dient der Aufrechterhaltung der Basisstruktur des Arbeitsschutzes in Ihrem
Unternehmen.

Kann der Unternehmer die Sifa-Aufgaben selbst übernehmen?

Im Rahmen des Unternehmermodells (meist bis zu 10 Beschäftigte) kann der Unternehmer
nach erfolgter Schulung die Grundbetreuung selbst übernehmen. Für die betriebsspezifische
Betreuung und bei komplexen Gefährdungen muss jedoch die Expertise einer qualifizierten
Sifa hinzugezogen werden.

Welche Rolle spielt die Sifa bei der Gefährdungsbeurteilung?

Die Sifa hat eine beratende und unterstützende Funktion bei der Gefährdungsbeurteilung.
Die Verantwortung für die korrekte Durchführung und Dokumentation liegt jedoch immer
beim Arbeitgeber. Die Sifa hilft dabei, Mängel zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen
zu formulieren.
