# Reduzierung von Sicherheitsbeauftragten: Was ändert sich 2025?

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- Veröffentlicht: 2025-11-17T21:31:05+01:00
- Autor: Sebastian Klawonn

# Geplante Reduzierung von Sicherheitsbeauftragten: Was ändert sich 2025 für Ihr Unternehmen?

Die Rolle des Sicherheitsbeauftragten (SiB) ist ein Grundpfeiler des betrieblichen
Arbeitsschutzes in Deutschland. Doch aktuelle Diskussionen und Gerüchte deuten auf
eine möglicherweise **geplante Reduzierung von Sicherheitsbeauftragten** in Unternehmen
hin, die weitreichende Konsequenzen für die Organisation des Arbeitsschutzes haben
könnte. Insbesondere Unternehmen in Hessen, die oft als Vorreiter in Sachen Sicherheit
agieren, müssen sich frühzeitig auf diese potenziellen **Änderungen Sicherheitsbeauftragte
2025** vorbereiten. Wir beleuchten, was die geplante **Reduzierung Sicherheitsbeauftragte**
bedeuten würde, welche Herausforderungen damit verbunden sind und wie Sie die Rechtssicherheit
in Ihrem Betrieb gewährleisten.

## Warum steht die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten zur Debatte?

Die gesetzliche Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist aktuell
$\S 20$ des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII). Es besagt, dass in Unternehmen
mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen
ist. Die geplante Novellierung zielt möglicherweise darauf ab, die Anzahl der **
Sicherheitsbeauftragten** pro Betrieb zu optimieren oder die Schwellenwerte neu 
zu definieren. Hintergrund sind oft Effizienzüberlegungen und die Verschlankung 
administrativer Prozesse, die aber keinesfalls zulasten der Sicherheit gehen dürfen.

### Potenzielle Auswirkungen einer Reduzierung

 * **Gefahr der Überlastung:** **Weniger Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen**
   könnten eine deutlich größere Betreuungsfläche oder -anzahl an Beschäftigten 
   verantworten, was zu einer Überlastung führen kann.
 * **Verlust der direkten Nähe:** SiBs fungieren als wichtige Multiplikatoren und
   haben direkten Kontakt zur Basis. Eine **Reduzierung Sicherheitsbeauftragte**
   kann die Sichtbarkeit und Präsenz des Arbeitsschutzes im Alltag massiv vermindern.
 * **Erhöhtes Haftungsrisiko:** Bei unzureichender Betreuung steigt das Risiko von
   Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Dies kann für die Unternehmensleitung 
   erhebliche Konsequenzen im Hinblick auf die Organisationspflichten nach sich 
   ziehen.

## So meistern Sie die Herausforderungen der Änderung

Unabhängig davon, ob die **geplante Reduzierung von Sicherheitsbeauftragten** tatsächlich
in Kraft tritt, ist es für Unternehmen entscheidend, die bestehende Arbeitsschutzorganisation
kritisch zu prüfen und zukunftssicher aufzustellen. Pragmatische Lösungsansätze 
sind hier der Schlüssel, um weiterhin ein hohes Sicherheitsniveau zu halten.

### Schlüsselstrategien für den Wandel

Um die Lücke, die durch **weniger Sicherheitsbeauftragte** entstehen könnte, zu 
schließen, sind folgende Schritte essenziell:

 * **Stärkung der Führungskräfte:** Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt
   immer bei der Unternehmensleitung. Führungskräfte müssen noch stärker in die 
   Pflicht genommen werden, Sicherheit aktiv vorzuleben und die Gefährdungsbeurteilung
   in ihrem Verantwortungsbereich ernst zu nehmen.
 * **Digitalisierung des Arbeitsschutzes:** Der Einsatz von Software für Dokumentation,
   Unterweisungen und Prüffristen kann administrative Lasten reduzieren und die 
   Effizienz der verbleibenden SiBs und der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
   steigern.
 * **Qualifizierung und Kompetenz:** Investieren Sie in die Ausbildung der verbleibenden
   SiBs. Fundierte **Schulungen für Sicherheitsbeauftragte** gewährleisten, dass
   diese ihre Aufgaben trotz eines größeren Zuständigkeitsbereichs kompetent erfüllen
   können.
 * **Kontinuierliche Gefährdungsbeurteilung:** Sorgen Sie für eine regelmäßige, 
   systematische und umfassende Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, um alle
   potenziellen Risiken proaktiv zu identifizieren und zu minimieren.

## Die Relevanz der gesetzlichen Rahmenbedingungen

Auch wenn es zu einer **Änderung Sicherheitsbeauftragte 2025** kommt, bleiben die
Grundpflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der DGUV
Vorschrift 1 bestehen. Das bedeutet, das Unternehmen muss weiterhin eine wirksame
Organisation des Arbeitsschutzes sicherstellen. Eine bloße **Reduzierung Sicherheitsbeauftragte**
ohne kompensierende Maßnahmen wird von den Aufsichtsbehörden kritisch betrachtet
werden und könnte bei Unfällen zu Problemen führen.

### Ihre rechtliche Pflicht bleibt bestehen

Die Minimierung von Risiken und die Gewährleistung sicherer Arbeitsplätze sind nicht
verhandelbar. Eine Anpassung der Anzahl der SiBs muss immer im Einklang mit einer
nachweislich funktionierenden und rechtskonformen Arbeitsschutzorganisation stehen.
Das erfordert eine sorgfältige Analyse der Gefährdungslage und der betrieblichen
Struktur.

## Wie secutelli Unternehmen in Hessen bei diesem Thema unterstützt

Als spezialisierte Arbeitssicherheitsberatung aus Sulzbach am Taunus unterstützt
secutelli Unternehmen in ganz Hessen dabei, die drohenden Veränderungen im Arbeitsschutz
souverän zu meistern. Wir bieten pragmatische, rechtskonforme und effiziente Lösungen.
Wir helfen Ihnen, die individuellen Auswirkungen der **geplanten Reduzierung von
Sicherheitsbeauftragten** belastbar zu beurteilen und die Arbeitsschutzorganisation
optimal anzupassen, um die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht nur zu erfüllen,
sondern zu übertreffen. Dies beinhaltet die Entwicklung von Strategien zur **Risikominimierung**
durch effektive Prozesse und klare Verantwortlichkeiten. Wir bieten maßgeschneiderte**
Schulungen für Sicherheitsbeauftragte und Führungskräfte** an, um deren Kompetenzen
zu stärken und die interne Kommunikation zu verbessern. Mit unserer individuellen
Beratung bringen Sie schnell Klarheit in die neuen Anforderungen und stellen sicher,
dass Ihr Unternehmen in Hessen auch nach den **Änderungen Sicherheitsbeauftragte
2025** rechtlich auf der sicheren Seite steht.

## Häufig gestellte Fragen

Was genau ist die geplante Änderung bei den Sicherheitsbeauftragten?

Aktuell gibt es keine fest verabschiedete Gesetzesänderung. Es handelt sich um Diskussionen
und Entwürfe, die darauf abzielen könnten, die Bestellpflicht für Sicherheitsbeauftragte
neu zu regeln, möglicherweise durch die Anhebung der Mitarbeiter-Schwellenwerte 
oder eine Änderung der Berechnungsbasis. Unternehmen sollten die Entwicklung unter
dem Stichwort **Sicherheitsbeauftragte gesetzliche Änderungen** genau verfolgen.

Wie kann mein Unternehmen die Sicherheit aufrechterhalten, wenn wir weniger Sicherheitsbeauftragte
haben?

Der Fokus muss auf der Stärkung der Führungskräfte, der konsequenten Umsetzung der
Gefährdungsbeurteilung, der Digitalisierung von Prozessen und der intensiven Schulung
der verbleibenden Sicherheitsbeauftragten liegen. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz
liegt ohnehin beim Arbeitgeber, und die SiBs haben lediglich eine unterstützende
Funktion. Kompensieren Sie die **Reduzierung Sicherheitsbeauftragte** durch mehr
Systematik und Kontrolle.

Ab wann könnten die Änderungen für Sicherheitsbeauftragte in Kraft treten?

Da es sich noch um Planungen handelt, ist der genaue Zeitpunkt ungewiss. Oftmals
werden solche Änderungen mit einem Vorlauf von mehreren Monaten nach Verabschiedung
wirksam, möglicherweise 2025 oder später. Wir empfehlen, sich bereits jetzt mit 
den möglichen Konsequenzen einer **geplanten Reduzierung von Sicherheitsbeauftragten**
auseinanderzusetzen, um nicht von kurzfristigen Entscheidungen überrascht zu werden.

Gilt die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten auch für kleine Betriebe?

Nein. Die Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten beginnt laut SGB 
VII traditionell bei Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten. Eine **
geplante Reduzierung von Sicherheitsbeauftragten** würde voraussichtlich nur die
Regelungen oberhalb dieses Schwellenwerts betreffen oder diesen Schwellenwert nach
oben anpassen.
