# Hohe Strafe: Was passiert, wenn die Sifa in der Firma fehlt?

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- Veröffentlicht: 2025-11-25T21:54:02+01:00
- Autor: Sebastian Klawonn

# Strafe keine Sifa: Haftung Arbeitssicherheit und Bußgelder nach ASiG

Viele Unternehmer in Hofheim am Taunus, Eschborn oder Frankfurt am Main sehen die
Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) als lästige Pflicht. Doch
die Notwendigkeit einer qualifizierten Betreuung ist im deutschen Recht klar verankert.
Die Konsequenzen bei Missachtung sind drastisch: Fehlt die Sifa, droht nicht nur
eine Ordnungswidrigkeit ASiG, sondern im schlimmsten Fall eine massive Haftung Arbeitssicherheit
bei einem Unfall. Die Strafe keine Sifa kann von hohen Bußgeldern bis hin zu strafrechtlichen
Folgen reichen. Wir von secutelli, Ihrer Expertenberatung aus Sulzbach (Taunus),
zeigen Ihnen die Risiken und wie Sie die Gesetzliche Grundlage korrekt erfüllen.

## Ordnungswidrigkeit ASiG: Wenn die Bestellung der Sifa fehlt

Die Pflicht zur Bestellung einer Sifa ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz(
ASiG) und wird durch die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert. Wird dieser Pflicht nicht
nachgekommen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit ASiG.

### Die direkten Konsequenzen der fehlenden Sifa

Wenn Aufsichtsbehörden (wie die Gewerbeaufsicht oder das Regierungspräsidium Hessen)
oder die Berufsgenossenschaften feststellen, dass Ihr Unternehmen die erforderliche
sicherheitstechnische Betreuung nicht sicherstellt, drohen unmittelbare Sanktionen:

 * **Bußgelder:** Bei einer festgestellten Ordnungswidrigkeit ASiG können Bußgelder
   im fünfstelligen Bereich verhängt werden. Diese Strafe keine Sifa wird fällig,
   weil die Pflicht zur Bestellung der Fachkräfte vernachlässigt wurde.
 * **Anordnungen:** Die Behörden können die sofortige Bestellung einer qualifizierten
   Sifa und die Umsetzung aller notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen anordnen. Die
   Nichteinhaltung dieser Anordnungen kann die Bußgelder noch weiter erhöhen.
 * **Einschränkungen:** Im Extremfall können bei besonders gravierenden Mängeln 
   Betriebsteile oder die gesamte Produktion vorübergehend stillgelegt werden, bis
   die Mängel behoben sind.

## Die massive Haftung Arbeitssicherheit im Schadensfall

Die finanziellen und strafrechtlichen Risiken steigen exponentiell, wenn die fehlende
Sifa nicht nur eine formelle Lücke darstellt, sondern direkt zu einem Unfall oder
einer Berufskrankheit führt. Hier tritt die Unternehmerhaftung in den Vordergrund.

### Strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen

Kommt es aufgrund mangelnder Prävention – verursacht durch das Fehlen fachkundiger
Beratung – zu einem schweren Unfall (z.B. Verletzung oder gar Todesfall), drohen
dem verantwortlichen Unternehmer oder der Führungskraft schwerwiegende Konsequenzen:

 * **Strafverfahren:** Es kann ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung
   oder Tötung eingeleitet werden. Die Strafe keine Sifa wird hier zur strafrechtlichen
   Verfolgung der verantwortlichen Person.
 * **Zivilrechtliche Forderungen:** Obwohl die Berufsgenossenschaft in der Regel
   die direkten Heilbehandlungskosten trägt, können bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit(
   was das Ignorieren der gesetzlichen Pflichten darstellen kann) zivilrechtliche
   Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen oder die verantwortliche Person
   geltend gemacht werden.

Ohne die dokumentierte Beratung durch eine Sifa fehlt der wichtige Nachweis, dass
der Unternehmer seine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und Prävention nach bestem
Wissen und Gewissen erfüllt hat.

## Indirekte Risiken: Hohe Kosten durch mangelnden Arbeitsschutz

Selbst wenn keine Bußgelder verhängt werden, führen fehlender Arbeitsschutz und 
mangelnde Sifa-Betreuung zu erheblichen indirekten Kosten, die die Wettbewerbsfähigkeit
von Unternehmen in Wiesbaden, Mainz oder Bad Soden am Taunus belasten.

 * **Erhöhte Ausfallzeiten:** Unfälle und Berufskrankheiten führen zu längeren Fehlzeiten
   der Mitarbeiter und beeinträchtigen die Produktivität.
 * **Qualitätsverlust:** Unsichere oder schlecht gestaltete Arbeitsplätze führen
   zu Fehlern, Qualitätsmängeln und Produktionsausfällen.
 * **Image-Schaden:** Negative Vorfälle können den Ruf des Unternehmens schädigen,
   die Suche nach Fachkräften (Recruiting) erschweren und die Motivation der bestehenden
   Belegschaft mindern.

Die Kosten für eine professionelle Sifa-Betreuung, die die Notwendigkeit gesetzlicher
Compliance und Prävention abdeckt, sind im Vergleich zu den potenziellen Folgekosten
der Strafe keine Sifa verschwindend gering.

## Wie secutelli Unternehmen im Main-Taunus-Kreis bei diesem Thema unterstützt

Die Minimierung des Risikos einer Ordnungswidrigkeit ASiG und der Haftung Arbeitssicherheit
ist unser Kerngeschäft. Wir von secutelli, Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit
aus Sulzbach (Taunus), bieten pragmatische und rechtskonforme Lösungen für Unternehmen
im gesamten Main-Taunus-Kreis und darüber hinaus.

Wir helfen Ihnen, Ihre Arbeitsschutzorganisation optimal anzupassen und die Notwendigkeit
der Betreuung effizient zu steuern. Durch unsere Expertise stellen wir sicher, dass
Sie alle gesetzlichen Pflichten (ASiG, DGUV V2) erfüllen. Wir unterstützen Sie bei
der lückenlosen Gefährdungsbeurteilung, minimieren Risiken durch präventive Maßnahmen
und verbessern interne Prozesse. Wir führen Schulungen für Sicherheitsbeauftragte
und Führungskräfte durch und bieten individuelle Beratung, um absolute Klarheit 
über die Anforderungen und die Vermeidung der Strafe keine Sifa zu bringen. Vertrauen
Sie auf secutelli, um Ihr Unternehmen sicher und compliant zu führen.

[Kontaktieren Sie secutelli noch heute, um die Haftung Arbeitssicherheit zu minimieren!](https://secutellineu.digitelli-dev.de/kontaktieren/)

## Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit ASiG?

Die Höhe des Bußgeldes für eine Ordnungswidrigkeit nach dem ASiG variiert stark 
und kann je nach Schwere des Verstoßes und Bundesland bis zu 25.000 Euro betragen.
Bei wiederholten Verstößen oder im Schadensfall können die Summen höher ausfallen.

Wer kontrolliert, ob eine Sifa bestellt ist?

Die Einhaltung des ASiG und der DGUV Vorschrift 2 wird hauptsächlich von den Aufsichtsbehörden
der Länder (z.B. Gewerbeaufsicht oder Regierungspräsidien in Hessen) und den zuständigen
Berufsgenossenschaften (UV-Träger) kontrolliert.

Schützt die Sifa den Unternehmer vollständig vor der Haftung?

Nein. Die Letztverantwortung für den Arbeitsschutz und die Einhaltung der Gesetze
verbleibt immer beim Unternehmer. Die Sifa berät und unterstützt ihn lediglich. 
Der Unternehmer muss die Empfehlungen der Sifa prüfen und umsetzen, um seine Haftung
wirksam zu reduzieren.
