# Gefahrstoffbeurteilung selbst: Leitfaden, Fachkunde & Tipps

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- Veröffentlicht: 2025-11-18T22:32:04+01:00
- Autor: Sebastian Klawonn

# Gefahrstoffbeurteilung selbst erstellen: Fachkunde & Leitfaden für Unternehmen

Die **Beurteilung der Arbeitsbedingungen mit Gefahrstoffen** ist eine Pflichtaufgabe,
die jedes Unternehmen, in dem mit chemischen Stoffen, Dämpfen oder Stäuben gearbeitet
wird, regelmäßig und sorgfältig durchführen muss. Die Kernfrage vieler Betriebe 
in Hessen lautet: Muss ich für diese komplexe Aufgabe externe Spezialisten beauftragen
oder kann ich die **Gefahrstoffbeurteilung selbst erstellen**? Die Antwort liegt
in der Definition der **Fachkunde** – sie ist der Schlüssel zur rechtlichen Absicherung.

Dieser Leitfaden von secutelli.de beleuchtet, welche Sach- und Fachkenntnisse gefordert
sind, wer die Beurteilung intern vornehmen darf und wie Sie dabei Schritt für Schritt
vorgehen, um die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu erfüllen.

## 1. Die gesetzliche Anforderung: Sachkunde und Fachkunde

Nach § 6 GefStoffV muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Beurteilung nur 
von **fachkundigen Personen** durchgeführt wird. Der Begriff „fachkundig“ ist dabei
umfassender als bloße „Sachkunde“.

### Was ist Sachkunde?

Unter Sachkunde versteht man in der Regel ein grundlegendes Wissen über die allgemeinen
Gefahren und den sicheren Umgang mit bestimmten Stoffen. Ein Mitarbeiter, der eine
einfache Unterweisung erhalten hat, kann als sachkundig gelten.

### Was ist Fachkunde?

Die Fachkunde geht weit darüber hinaus. Sie setzt sich aus drei wesentlichen Wissensbereichen
zusammen:

 * **Chemisch-toxikologische Kenntnisse:** Tiefes Verständnis der Gefahrenmerkmale,
   der potenziellen Gesundheitsrisiken und der Expositionsgrenzwerte (z. B. AGW).
 * **Verfahrens- und Betriebskenntnisse:** Wissen, wie die Gefahrstoffe im betrieblichen
   Prozess eingesetzt werden, welche Mengen freigesetzt werden können und welche
   Arbeitsverfahren die Exposition beeinflussen.
 * **Gesetzliche und technische Kenntnisse:** Beherrschung der Gefahrstoffverordnung,
   der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und der relevanten nationalen 
   und EU-Vorschriften.

Eine Person gilt dann als **fachkundig**, wenn sie die Kombination dieser Kenntnisse
durch Ausbildung, Berufserfahrung und regelmäßige Fortbildung nachweisen kann. Diese
Kompetenz ist entscheidend, wenn Sie die **Gefahrstoffbeurteilung selbst erstellen**
möchten.

## 2. Wer darf die Beurteilung im Unternehmen durchführen?

Die Verantwortung liegt immer beim Arbeitgeber. Er kann jedoch fachkundige Personen
mit der Durchführung beauftragen. Dies können sein:

 * **Der Arbeitgeber selbst:** Wenn er die oben genannten Fachkenntnisse besitzt(
   eher selten in komplexen Betrieben).
 * **Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa):** Sie ist oft eine zentrale Anlaufstelle,
   muss aber chemische Zusatzqualifikationen besitzen.
 * **Der Betriebsarzt:** Er bringt die toxikologische Expertise ein, benötigt aber
   betriebliche Kenntnisse.
 * **Speziell geschulte Mitarbeiter:** Mitarbeiter mit entsprechender Ausbildung(
   z. B. Chemiker, Laboranten, speziell geschulte Meister) und langjähriger Erfahrung.

Bei der Beurteilung komplexer Risiken ist eine Zusammenarbeit verschiedener interner
Experten (Sifa, Betriebsarzt, Führungskraft) oft notwendig, um die geforderte Gesamt-
Fachkunde abzudecken.

## 3. Der Leitfaden: So erstellen Sie die Beurteilung selbst

Um die **Gefahrstoffbeurteilung selbst erstellen** zu können, muss der Prozess strukturiert
in sieben Schritten ablaufen. Die Einhaltung dieser Schritte gewährleistet die Konformität
mit der GefStoffV:

### Schritt 1: Erfassung der Gefahrstoffe und des Risikokatasters

Legen Sie das **Gefahrstoffverzeichnis** an. Erfassen Sie alle Stoffe, deren Kennzeichnung,
die verwendeten Mengen und die Arbeitsbereiche. Dokumentieren Sie die Gefahreninformationen
aus den Sicherheitsdatenblättern.

### Schritt 2: Ermittlung der tatsächlichen Exposition

Analysieren Sie die Art, Dauer und Häufigkeit des Kontakts der Mitarbeiter mit dem
Gefahrstoff. Wird der Stoff nur gelagert, oder wird er verdampft, versprüht oder
verarbeitet (was zu einer höheren inhalativen Exposition führt)?

### Schritt 3: Risikobewertung und Klassifizierung

Bewerten Sie das Risiko. Hier helfen oft die **Einfachen Maßnahmenkonzepte (EMKG)**
der Berufsgenossenschaften, die eine schnelle Risikoeinschätzung bei einfachen Prozessen
ermöglichen. Bei komplexen Prozessen oder Stoffen mit hohem Gefahrenpotenzial (z.
B. krebserzeugende Stoffe) ist die Risikobewertung nur durch Experten möglich.

### Schritt 4: Festlegung von Schutzmaßnahmen nach STOP

Leiten Sie die notwendigen Maßnahmen ab. Hier gilt zwingend die Rangfolge des **
STOP-Prinzips** (Substitution, Technische Maßnahmen, Organisatorische Maßnahmen,
Persönliche Schutzmittel). Priorisieren Sie immer die Substitution oder technische
Lösungen (Absaugung).

### Schritt 5: Dokumentation und Betriebsanweisungen

Fassen Sie die gesamte Beurteilung schriftlich zusammen. Erstellen Sie klare, verständliche
und tätigkeitsbezogene **Betriebsanweisungen** auf Basis der festgelegten Schutzmaßnahmen.
Eine lückenlose Dokumentation ist bei behördlichen Prüfungen essenziell.

### Schritt 6: Wirksamkeitsprüfung und Messungen

Überprüfen Sie, ob die Maßnahmen wirken. Bei erhöhter Exposition oder wenn die Einhaltung
der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) nicht sicher ist, müssen **Expositionsmessungen**
durch akkreditierte Messstellen veranlasst werden. Dies kann das Unternehmen nicht
selbst leisten.

### Schritt 7: Schulung und Aktualisierung

Unterweisen Sie alle betroffenen Mitarbeiter anhand der Betriebsanweisungen. Aktualisieren
Sie die gesamte Beurteilung unverzüglich bei Änderungen im Arbeitsverfahren oder
bei neuen gesetzlichen Erkenntnissen.

## 4. Grenzen der Eigenleistung: Wann Sie externe Fachleute hinzuziehen sollten

Die Eigenleistung zur **Gefahrstoffbeurteilung** stößt an ihre Grenzen, wenn die
Fachkunde des internen Personals für die Komplexität der Stoffe oder Prozesse nicht
ausreicht. Dies ist insbesondere der Fall bei:

 * Umgang mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden
   Stoffen (CMR-Stoffe).
 * Prozessen, die zu unkontrollierten Freisetzungen führen können (z. B. Notfallpläne).
 * Notwendigkeit von messtechnischen Nachweisen der Exposition.
 * Fehlender aktueller Kenntnis der neuesten TRGS oder Gesetzesänderungen.

In diesen Fällen gewährleistet die Hinzuziehung externer, spezialisierter Fachkräfte
die notwendige **Rechtssicherheit**.

## Wie secutelli Unternehmen in Hessen bei diesem Thema unterstützt

Als spezialisierte Arbeitssicherheitsberatung mit Sitz in Sulzbach am Taunus (Hessen)
ist secutelli Ihr Partner, um die geforderte **Fachkunde** bei der **Gefahrstoffbeurteilung**
sicherzustellen. Wir unterstützen Unternehmen pragmatisch, rechtskonform und effizient
dabei, die Komplexität von Gefahrstoffprozessen zu beurteilen, die Arbeitsschutzorganisation
optimal anzupassen und Risiken zu minimieren. Wir helfen bei der Erstellung des 
Gefahrstoffkatasters und der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus 
verbessern wir interne Prozesse zur Dokumentation, führen gezielte Schulungen für
Sicherheitsbeauftragte und Führungskräfte durch, um die interne Fachkunde zu stärken,
und bringen mit individueller Beratung Klarheit in die Anforderungen der GefStoffV.
So wird Ihre Gefährdungsbeurteilung nicht nur gesetzeskonform, sondern dient aktiv
dem Schutz Ihrer Mitarbeiter.

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Möchten Sie sicherstellen, dass Ihre interne **Gefahrstoffbeurteilung selbst erstellen**
von einer ausreichenden **Sach- und Fachkunde** getragen wird? Kontaktieren Sie 
secutelli für eine persönliche Beratung in Hessen.

## Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Sachkunde und Fachkunde bei Gefahrstoffen?

Sachkunde ist ein grundlegendes Wissen über den Umgang mit Stoffen (z. B. durch 
Unterweisung). Fachkunde ist ein umfassendes Wissen aus chemisch-toxikologischen,
betrieblichen und gesetzlichen Bereichen, das zur eigenständigen, rechtskonformen
Beurteilung von Risiken notwendig ist.

Wer ist im Unternehmen für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?

Die letztendliche Verantwortung trägt der Arbeitgeber. Er muss jedoch sicherstellen,
dass die Durchführung der Beurteilung an fachkundige Personen delegiert wird, was
die Sifa, der Betriebsarzt oder entsprechend qualifiziertes internes Personal sein
kann.

Wann muss ich externe Hilfe für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen mit Gefahrstoffen
hinzuziehen?

Externe Hilfe ist dringend notwendig, wenn die interne Fachkunde für hochkomplexe
Stoffe (z. B. CMR-Stoffe), unbekannte Expositionssituationen oder zur Durchführung
zwingend erforderlicher Expositionsmessungen nicht ausreicht. Sie gewährleistet 
die Rechtssicherheit.
