# Gefährdungsbeurteilung Homeoffice

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- Veröffentlicht: 2026-11-05T10:41:41+01:00
- Autor: Sebastian Klawonn

Homeoffice & mobile Arbeit · secutelli

# Gefährdungs­beurteilung⏎ im Homeoffice

Wenn Beschäftigte zu Hause arbeiten, unterscheiden sich Ausstattung, Arbeitsumgebung
und Abläufe oft von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz. Für den Arbeitsschutz braucht 
Ihr Betrieb deshalb einen nachvollziehbaren Überblick.


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Was wir Übernehmen

Leistungen

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Maßnahmen & Zuständigkeiten

Umsetzung im Betrieb

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im nächsten Schritt

Bedarf besprechen

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GBU Homeoffice & mobiles Arbeiten

secutelli unterstützt Sie dabei, die Arbeitsbedingungen im Homeoffice zu beurteilen
und erforderliche Schutzmaßnahmen zu klären. Damit Sie wissen, wo Handlungsbedarf
besteht und welche Aufgaben im Betrieb anstehen.

Fachliche Unterstützung

## So unterstützt secutelli bei der Gefährdungs­beurteilung im Homeoffice

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Sie führen Homeoffice ein, möchten bestehende Regelungen weiterentwickeln oder Ihre
bisherigen Unterlagen überprüfen? secutelli unterstützt Sie dabei, den vorhandenen
Stand einzuordnen und die erforderlichen Schritte zu klären.

Welche Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen betrachtet werden und welche Aufgaben 
wir übernehmen, stimmen wir für Ihren Auftrag ab.

Ausgangslage klären

### Arbeitsform und vorhandene Unterlagen einordnen

Zu Beginn betrachten wir die Tätigkeiten Ihrer Beschäftigten und die Organisation
der Arbeit zu Hause. Vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, Informationen zur Ausstattung
und betriebliche Regelungen bilden dafür den Ausgangspunkt.

So lässt sich feststellen, welche Grundlagen bereits vorliegen und wo zusätzliche
Informationen benötigt werden. Auch der Wechsel zwischen Büro und Homeoffice gehört
in diese Betrachtung.

Beschäftigte beteiligen

### Arbeitsbedingungen mit den Beschäftigten erfassen

Ihre Beschäftigten kennen ihren häuslichen Arbeitsplatz am besten. Ihre Mitwirkung
hilft dabei, relevante Bedingungen zu erfassen: etwa die vorhandene Arbeitsfläche,
die Bildschirmaufstellung oder wiederkehrende Störungen.

Je nach Arbeitsform und Fragestellung können strukturierte Selbstauskünfte, Checklisten
oder andere abgestimmte Erhebungswege geeignet sein.

Eine Besichtigung der Wohnung ist kein pauschaler Pflichtschritt. Für Telearbeitsplätze
nennt die [ASR A6, Abschnitt 6.4.3](https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A6.pdf?__blob=publicationFile&v=3)
eine Besichtigung mit Zustimmung oder eine andere konkrete Erfassung, beispielsweise
anhand von Skizzen und Checklisten.

Maßnahmen planen

### Angaben bewerten und Maßnahmen ableiten

Die erfassten Informationen müssen fachlich eingeordnet werden. Dabei geht es darum,
Gefährdungen zu beurteilen, vorhandene Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen und erforderliche
Verbesserungen festzulegen.

Unvollständige oder widersprüchliche Angaben müssen geklärt werden. Anschließend
lässt sich bestimmen, welche Maßnahmen anstehen und wer ihre Umsetzung übernimmt.

secutelli hilft Ihnen, diesen Handlungsbedarf nachvollziehbar zu ordnen und die 
nächsten Schritte für Ihren Betrieb festzulegen.

Maßnahmen im Betrieb

## Was Ihr Betrieb für die Umsetzung braucht

Eine Gefährdungsbeurteilung soll Entscheidungen ermöglichen und die Umsetzung unterstützen.
Nachvollziehbar sein müssen die Ergebnisse der Beurteilung, die festgelegten Maßnahmen
und die Ergebnisse ihrer Überprüfung.

Für den betrieblichen Alltag helfen außerdem klare Antworten:

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung.

Die festgelegten Schutzmaßnahmen.

Die festgelegten Schutzmaßnahmen.

Führungskräfte und Beschäftigte müssen wissen, welche Regeln und Schutzmaßnahmen
für die Arbeit zu Hause gelten. Die fachliche Unterstützung und die Mitwirkung der
Beschäftigten greifen dabei ineinander; der Arbeitgeber bleibt für die Organisation
des Arbeitsschutzes verantwortlich.

Welche Dokumentation secutelli erarbeitet und welche weitere Begleitung dazugehört,
wird im Leistungsumfang festgelegt.

Arbeitsbedingungen im Blick

## Welche Arbeitsbedingungen werden im Homeoffice beurteilt?

### Arbeitsplatz, Bildschirm und Arbeitsmittel

Ein Notebook ermöglicht den Zugriff auf die Arbeit. Ob sich die Aufgaben damit über
längere Zeit gut erledigen lassen, hängt von der gesamten Arbeitssituation ab.

Zu betrachten sind unter anderem:

 * Arbeitsfläche, Sitzmöglichkeiten und Bewegungsfreiheit.
 * Bildschirm, Tastatur, Maus und ihre Anordnung.
 * Beleuchtung, Blendung und Reflexionen.
 * Geräusche, Raumklima und mögliche Stolperstellen.
 * Eignung und sichere Nutzung der Arbeitsmittel.

Welche Bedingungen relevant sind, richtet sich nach den tatsächlichen Aufgaben und
ihrer Ausführung.

### Arbeitszeit, Erreichbarkeit und Zusammenarbeit

Auch auf Distanz brauchen Beschäftigte verlässliche Abläufe. Dazu gehören verständliche
Regelungen zu Arbeitszeiten und Pausen, passende Kommunikationswege und erreichbare
Ansprechpersonen.

Die Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt deshalb auch, wie Aufgaben verteilt werden,
welche Unterstützung verfügbar ist und wie Beschäftigte in die Zusammenarbeit eingebunden
bleiben.

### Psychische Belastungen bei der Arbeit zu Hause

Häufige Unterbrechungen, unklare Erwartungen oder eine schwierige Abgrenzung zwischen
Arbeit und Privatleben können die Arbeit im Homeoffice prägen. Auch fehlender Austausch
und soziale Isolation sind mögliche Belastungsfaktoren.

Diese Bedingungen gehören in die Gefährdungsbeurteilung. Bei Telearbeit nennt die
[ASR A6](https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A6.pdf?__blob=publicationFile&v=3)
ausdrücklich Arbeitsorganisation, Arbeits- und Pausenzeiten sowie Erreichbarkeit
als relevante Aspekte.

Beurteilungsbedarf klären

## Gefährdungs­beurteilung fürs Homeoffice anfragen

Sie möchten die Arbeitsbedingungen Ihrer Beschäftigten zu Hause nachvollziehbar 
beurteilen und erforderliche Maßnahmen klären?

Gemeinsam besprechen wir Ihr Arbeitsmodell, vorhandene Unterlagen und die passende
Unterstützung durch secutelli. So wird deutlich, welche Aufgaben anstehen und wie
Sie diese im Betrieb angehen können.

#### 06196 7641032

#### sklawonn@secutelli.de

#### Vor Ort in Rhein-Main

Main-Taunus-Kreis und Rhein-Main-Gebiet

Fragen zur Beurteilung

## Häufige Fragen zur Gefährdungs­beurteilung im Homeoffice

### Gilt die Gefährdungs­beurteilung auch bei gelegentlicher Arbeit von zu Hause?

Ja. Auch gelegentliche mobile Arbeit ist im Arbeitsschutz zu berücksichtigen. Umfang
und Vorgehen müssen zur Tätigkeit und den tatsächlichen Bedingungen passen. Dass
Führungskräfte den häuslichen Arbeitsplatz nicht unmittelbar kennen, hebt die Pflicht
zur Beurteilung nicht auf.

### Homeoffice, Telearbeit oder mobile Arbeit: Was gilt bei Ihnen?

„Homeoffice“ wird im Alltag für unterschiedliche Formen der Arbeit zu Hause verwendet.
Für die Gefährdungsbeurteilung ist entscheidend, wie die Arbeit tatsächlich ausgestaltet
ist.

**Telearbeit** liegt vor, wenn die Voraussetzungen für einen vom Arbeitgeber fest
eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich erfüllt sind. Dazu gehören
unter anderem Vereinbarungen über die wöchentliche Arbeitszeit, die Dauer der Einrichtung
und die bereitgestellte Ausstattung.

**Mobile Arbeit** kann an unterschiedlichen Orten stattfinden, beispielsweise unterwegs
oder zu Hause. Sie unterliegt ebenfalls dem Arbeitsschutzgesetz. Die besonderen 
Telearbeitsregelungen der Arbeitsstättenverordnung gelten dafür nicht.

Regelmäßiges Arbeiten zu Hause allein macht einen Arbeitsplatz somit noch nicht 
zum Telearbeitsplatz. Die Einordnung schafft die Grundlage dafür, welche Anforderungen
bei Ihnen zu berücksichtigen sind.

### Reicht eine ausgefüllte Homeoffice-Checkliste aus?

Eine Checkliste kann die Erfassung unterstützen. Entscheidend ist, dass die Angaben
bewertet, erforderliche Maßnahmen festgelegt und deren Wirksamkeit überprüft werden.
Der Umfang muss zur konkreten Arbeitssituation passen.

### Kann die Gefährdungs­beurteilung für das Büro weiterverwendet werden?

Vorhandene Unterlagen können eine Grundlage bilden. Die abweichenden Bedingungen
zu Hause müssen jedoch berücksichtigt werden. Gleichartige Arbeitsbedingungen dürfen
zusammengefasst beurteilt werden; tatsächliche Unterschiede müssen erkennbar bleiben.

### Wann muss die Beurteilung überprüft oder angepasst werden?

Die Beurteilung muss zu den aktuellen Arbeitsbedingungen passen. Veränderte Tätigkeiten,
neue Arbeitsmittel oder eine andere Arbeitsorganisation können eine Anpassung erforderlich
machen. Auch Hinweise auf unzureichende Schutzmaßnahmen sind ein Anlass zur Überprüfung.
Weitere Hinweise gibt die [VBG zur Fortschreibung von Gefährdungsbeurteilungen](https://www.vbg.de/cms/arbeitsschutz/arbeitsschutz-organisieren/gefaehrdungsbeurteilung).

### Was kostet die fachliche Unterstützung?

Der Aufwand hängt von den Arbeitsbedingungen, vorhandenen Unterlagen und dem benötigten
Leistungsumfang ab. Für die Abstimmung helfen Angaben zur Zahl der Beschäftigten
im Homeoffice, zu ihren Tätigkeiten und zu bereits vorhandenen Beurteilungen.

Auf dieser Grundlage lässt sich klären, welche Unterstützung Ihr Betrieb benötigt.
