# Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe

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- Veröffentlicht: 2026-11-05T11:32:29+01:00
- Autor: Sebastian Klawonn

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen · secutelli

# Gefährdungs­beurteilung⏎ für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Reinigungsmittel, Klebstoffe oder Lösemittel gehören in vielen Betrieben zum Arbeitsalltag.
Welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, hängt davon ab, wie Beschäftigte damit
arbeiten und welchen Gefährdungen sie dabei ausgesetzt sind.


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Was wir Übernehmen

Leistungen

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Dokumentation & Nachweise

Unterlagen im Überblick

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im nächsten Schritt

Bedarf besprechen

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GBU Gefahrstoffe

secutelli unterstützt Sie bei der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
Gemeinsam bringen wir Struktur in Stoffinformationen, Arbeitsbedingungen und Handlungsbedarf.
Damit Sie nachvollziehbar entscheiden können, welche Maßnahmen in Ihrem Betrieb 
erforderlich sind.

Fachliche Unterstützung

## So unterstützt secutelli bei Ihrer Gefahrstoffbeurteilung

Sie möchten eine Gefährdungsbeurteilung aufbauen, vorhandene Unterlagen ergänzen
oder Veränderungen im Betrieb berücksichtigen? secutelli unterstützt Sie dabei, 
die relevanten Informationen zusammenzuführen und die Tätigkeiten fachlich zu betrachten.

Bestandsaufnahme

### Stoffe, Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen erfassen

Für eine aussagekräftige Beurteilung müssen Stoffinformationen und Arbeitsabläufe
zusammenpassen. Dazu werden beispielsweise folgende Angaben benötigt:

Verwendete oder bei der Arbeit entstehende Gefahrstoffe.

Aktuelle Sicherheitsdatenblätter und weitere verfügbare Stoffinformationen.

Tätigkeiten, eingesetzte Mengen sowie Häufigkeit und Dauer.

Mögliche Aufnahmewege und die Exposition der Beschäftigten.

Vorhandene Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen.

Auch Reinigung, Wartung und Instandhaltung sind zu berücksichtigen, wenn dabei Gefahrstoffgefährdungen
auftreten können.

Gefährdungen & Schutz

### Gefährdungen beurteilen und Schutzmaßnahmen ableiten

Die Beurteilung betrachtet unter anderem Gefährdungen durch Einatmen, Hautkontakt
sowie physikalisch-chemische Eigenschaften, etwa Brand- und Explosionsgefährdungen.

Dabei macht die Tätigkeit einen Unterschied: Wird ein Produkt aufgetragen, versprüht
oder erwärmt, können sich unterschiedliche Expositionsbedingungen ergeben. Die Stoffbezeichnung
allein reicht für diese Einordnung nicht aus.

Bei den Schutzmaßnahmen gilt eine Rangfolge: Zunächst wird geprüft, ob weniger gefährliche
Stoffe oder Verfahren eingesetzt werden können. Anschließend sind technische und
organisatorische Maßnahmen sowie erforderlichenfalls persönliche Schutzausrüstung
zu berücksichtigen.

Dokumentation & Umsetzung

### Ergebnisse dokumentieren und nächste Schritte festlegen

Aus der Beurteilung muss hervorgehen, welche Gefährdungen bestehen und welche Maßnahmen
erforderlich sind. Dazu gehören auch die Ergebnisse der Substitutionsprüfung und
die Grundlagen der Bewertung.

Für die Umsetzung im Betrieb helfen klare Zuständigkeiten, Prioritäten und Termine.
Außerdem muss überprüft werden, ob die Maßnahmen wirksam sind.

Wir unterstützen Sie dabei, den Handlungsbedarf nachvollziehbar zu ordnen. Welche
Dokumentation und weitere Begleitung zu Ihrem Auftrag gehören, legen wir im Leistungsumfang
fest.

Gefahrstoffe im Arbeitsalltag

## Wann müssen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beurteilt werden?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist erforderlich, wenn Beschäftigte Tätigkeiten mit 
Gefahrstoffen ausüben oder wenn Gefahrstoffe bei der Arbeit entstehen oder freigesetzt
werden können.

Das betrifft beispielsweise den Umgang mit bestimmten Reinigungs- und Beschichtungsmitteln,
aber auch Stäube, Dämpfe oder Schweißrauche aus Arbeitsverfahren. Eine Kennzeichnung
auf dem Gebinde ist deshalb nicht der einzige Anhaltspunkt. Die [BAuA erläutert die unterschiedlichen Quellen von Gefahrstoffgefährdungen](https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Gefaehrdungsbeurteilung/Handbuch-Gefaehrdungsbeurteilung/Expertenwissen/Gefahrstoffe/Gefahrstoffe?view=pdfViewExt).

Die Beurteilung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Auch die erforderlichen
Schutzmaßnahmen müssen dann umgesetzt sein. Darauf weist die [BG Verkehr](https://www.bg-verkehr.de/arbeitssicherheit-gesundheit/themen/gefahrstoffe/umgang-und-dokumentation/gefaehrdungsbeurteilung-und-betriebsanweisungen)
hin.

Unterlagen im Zusammenhang

## Welche Unterlagen brauchen Sie wofür?

Ein Sicherheitsdatenblatt liefert wichtige Informationen. Die Gefährdungsbeurteilung
verbindet diese mit den Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb. Die Unterlagen erfüllen
dabei unterschiedliche Aufgaben:

  |   Unterlage  |   Wofür sie gebraucht wird  |  
   |    Sicherheitsdatenblatt  |    Liefert Informationen zu Eigenschaften, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen für einen Stoff oder ein Gemisch.  |  
 |    Gefahrstoffverzeichnis  |    Gibt einen Überblick über die verwendeten Gefahrstoffe, betroffene Arbeitsbereiche und zugehörige Stoffinformationen.  |  
 |    Gefährdungsbeurteilung  |    Bewertet die Gefährdungen der konkreten Tätigkeiten und legt erforderliche Schutzmaßnahmen fest.  |  
 |    Betriebsanweisung  |    Vermittelt Beschäftigten die relevanten Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für ihre Arbeit.  |

Leistungsumfang & Aufwand

## Wovon hängen Aufwand und Kosten ab?

Die Anzahl der Gefahrstoffe ist ein Anhaltspunkt. Ebenso wichtig ist, bei welchen
Tätigkeiten und unter welchen Bedingungen sie eingesetzt werden.

Für die Einschätzung des Aufwands sind insbesondere relevant:

Für Ihre Anfrage helfen eine Übersicht der typischen Tätigkeiten, Angaben zu den
Gefahrstoffen und Informationen über vorhandene Unterlagen. Darauf aufbauend lässt
sich besprechen, welche Unterstützung Ihr Betrieb benötigt.

Ihr Betrieb gibt
den Rahmen vor.

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 * Anzahl und Unterschiedlichkeit der Tätigkeiten und Arbeitsbereiche.
 * N
 * Eigenschaften der Gefahrstoffe und erforderliche Beurteilungstiefe.
 * N
 * Anzahl der Standorte.
 * N
 * Umfang der benötigten Dokumentation und fachlichen Begleitung.
 * N
 * Vollständigkeit und Aktualität vorhandener Unterlagen.

Beurteilungsbedarf klären

## Gefährdungs­beurteilung für Ihren Betrieb anfragen

Sie möchten den Umgang mit Gefahrstoffen in Ihrem Betrieb nachvollziehbar beurteilen
und erforderliche Maßnahmen klären? Gemeinsam besprechen wir Ihre Tätigkeiten, die
vorhandenen Unterlagen und die passende Unterstützung durch secutelli.

Damit aus Stoffinformationen konkrete Aufgaben für Ihren Arbeitsschutz werden.

#### 06196 7641032

#### sklawonn@secutelli.de

#### Vor Ort in Rhein-Main

Main-Taunus-Kreis und Rhein-Main-Gebiet

Fragen zur Beurteilung

## Häufige Fragen zur Gefährdungs­beurteilung bei Gefahrstoffen

### Wer darf eine Gefährdungs­beurteilung für Gefahrstoffe durchführen?

Die Durchführung erfordert Fachkunde für die jeweilige Aufgabe. Verfügt der Arbeitgeber
nicht selbst über die notwendigen Kenntnisse, muss er sich fachkundig beraten lassen.
Das regelt [§ 6 Absatz 11 GefStoffV](https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__6.html).

### Was gilt bei kleinen Mengen und geringer Gefährdung?

Eine kleine Menge allein begründet keine geringe Gefährdung. Auch Stoffeigenschaften,
Expositionshöhe und -dauer sowie Arbeitsbedingungen zählen. Ergibt die Beurteilung
insgesamt eine geringe Gefährdung, sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen Vereinfachungen
möglich, etwa bei der detaillierten Dokumentation. Grundlage ist [§ 6 GefStoffV](https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__6.html).

### Muss für jeden Gefahrstoff eine eigene Gefährdungs­beurteilung erstellt werden?

Die Beurteilung erfolgt tätigkeitsbezogen. Wie sie gegliedert wird, hängt von den
Arbeitsbedingungen ab. Alle relevanten Stoffgefährdungen müssen erfasst werden; 
bekannte Wechsel- oder Kombinationswirkungen sind ebenfalls zu berücksichtigen. 
Maßgeblich ist [§ 6 GefStoffV](https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__6.html).

### Sind für die Beurteilung immer Messungen erforderlich?

Nein. Für die Ermittlung der inhalativen Exposition kommen Arbeitsplatzmessungen
oder geeignete nichtmesstechnische Methoden infrage. Welche Methode aussagekräftige
Ergebnisse liefert, muss fachkundig anhand der konkreten Bedingungen entschieden
werden. Die Anforderungen beschreibt die [TRGS 402](https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-402.pdf?__blob=publicationFile).

### Wann muss eine vorhandene Gefährdungs­beurteilung aktualisiert werden?

Sie muss regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Maßgebliche Veränderungen
oder neue Informationen erfordern eine umgehende Aktualisierung. Anlässe können 
beispielsweise neue Stoffe, veränderte Verfahren oder Erkenntnisse über unzureichende
Schutzmaßnahmen sein. Das ergibt sich aus [§ 6 Absatz 10 GefStoffV](https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__6.html).
