# Betriebsspezifische Betreuung

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- Veröffentlicht: 2026-11-04T12:01:29+01:00
- Autor: Sebastian Klawonn

Zusätzlicher Betreuungsbedarf · secutelli

#  Betriebs­spezifische Betreuung⏎  nach DGUV Vorschrift 2

Besondere Arbeitsbedingungen, neue Arbeitsverfahren oder ein geplanter Umbau können
zusätzlichen Beratungsbedarf im Arbeitsschutz auslösen. Mit der betriebsspezifischen
Betreuung klären Sie, welche fachliche Unterstützung Ihr Betrieb über die Grundbetreuung
hinaus benötigt.


01

Was wir Übernehmen

Leistungen

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02

So arbeiten wir

Gemeinsame Ablauf

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03

im nächsten Schritt

Bedarf besprechen

$

Betriebsspezifische Betreuung

secutelli unterstützt Sie dabei, diesen Bedarf zu ermitteln, Gefährdungsbeurteilungen
zu vertiefen und geeignete Schutzmaßnahmen zu erarbeiten. So werden aus offenen 
Fragen konkrete Aufgaben mit nachvollziehbaren Zuständigkeiten.

Bedarf & Anforderungen

## Wann zusätzlicher Betreuungsbedarf entsteht

Betriebsspezifische Betreuung kann dauerhaft oder für einen begrenzten Zeitraum 
erforderlich sein. Entscheidend sind die Aufgaben, die sich aus Ihren Arbeitsbedingungen
ergeben.

Dauerhafter Zusatzbedarf

### Regelmäßig bestehende Gefährdungen und Anforderungen

Bestimmte Tätigkeiten und Belastungen können eine wiederkehrende fachliche Vertiefung
erfordern. Das kann beispielsweise bei besonderen Anforderungen durch Gefahrstoffe,
Lärm oder körperliche Belastungen relevant sein.

Dabei wird geprüft, welche zusätzliche Beratung, Beurteilung oder Maßnahmenplanung
benötigt wird. Auch vorhandene Gefährdungsbeurteilungen und der Stand ihrer Umsetzung
fließen in diese Betrachtung ein.

Veränderungen im Betrieb

### Neue Arbeitsmittel, Verfahren und Veränderungen im Betrieb

Neue Maschinen, andere Arbeitsstoffe, Umbauten oder veränderte Abläufe können neue
Anforderungen an den Arbeitsschutz mit sich bringen.

Eine frühzeitige fachliche Begleitung hilft, relevante Gefährdungen zu berücksichtigen
und erforderliche Schutzmaßnahmen in die Planung einzubeziehen. Auch neue Vorschriften
oder Erkenntnisse können Anlass sein, bestehende Lösungen zu überprüfen.

Gesundheit & Fachanforderungen

### Arbeits­medizinische Vorsorge und weitere fachliche Anforderungen

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein eigenes Aufgabenfeld der betriebsspezifischen
Betreuung. Ihr erforderlicher Umfang richtet sich nach den Tätigkeiten und den Vorgaben
der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Die dafür benötigte Zeit wird 
nicht auf die Einsatzzeiten der Grundbetreuung angerechnet.

secutelli bietet die arbeitsmedizinische Betreuung durch eigene Betriebsärzte an.
Welche Leistungen erforderlich sind, wird anhand der konkreten Arbeitsbedingungen
geklärt.

Aufgaben der Betreuung

## So unterstützt secutelli Ihren Betrieb

Unsere Unterstützung setzt an den Aufgaben an, die in Ihrem Betrieb tatsächlich 
bearbeitet werden müssen. 

Sie erhalten eine fachliche Einordnung des Handlungsbedarfs und eine Grundlage für
die nächsten Entscheidungen. Welche Maßnahmen im Betrieb umgesetzt werden, wer dafür
zuständig ist und welche Unterstützung secutelli übernimmt, wird gemeinsam abgestimmt.

#### Gefährdungsbeurteilungen ergänzen und vertiefen:

Besondere Tätigkeiten, Belastungen oder veränderte Bedingungen genauer betrachten.

#### Bei Planungen und Veränderungen beraten:

Anforderungen an Arbeitsplätze, Arbeitsverfahren und Organisation frühzeitig einordnen.

#### Schutzmaßnahmen erarbeiten:

 Geeignete Maßnahmen ableiten und deren Umsetzung vorbereiten.

#### Unterweisungen unterstützen und durchführen:

 Inhalte auf die Tätigkeiten und Gefährdungen ausrichten und die Durchführung entsprechend
dem Auftrag übernehmen.

#### Ergebnisse dokumentieren:

Feststellungen, vereinbarte Maßnahmen und weitere Aufgaben nachvollziehbar festhalten.

Betreuungsmodell & Anforderungen

## Was die betriebs­spezifische Betreuung ergänzt

In der Regelbetreuung nach Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 gehören Grundbetreuung
und betriebsspezifische Betreuung zusammen. Beide berücksichtigen die tatsächlichen
Arbeitsbedingungen Ihres Betriebs. Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die
grundlegenden Aufgaben um den zusätzlich erforderlichen Bedarf.


  |   Grundbetreuung  |   Betriebsspezifische Betreuung  |  
   |    Grundlegende, übergreifende Aufgaben im Arbeitsschutz  |    Zusätzliche Aufgaben aus den konkreten betrieblichen Bedingungen  |  
 |    Einsatzzeiten nach Beschäftigtenzahl und Betreuungsgruppe  |    Umfang anhand des tatsächlichen Bedarfs  |  
 |    Beispielsweise Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzorganisation  |    Beispielsweise zusätzliche Beratung bei Veränderungen oder besonderen Gefährdungen  |

Unser Vorgehen

## Betreuungsbedarf ermitteln und Leistungen vereinbaren

01

Bestandsaufnahme

### Arbeitsbedingungen und Unterlagen prüfen

Am Anfang steht der Blick auf Ihre Tätigkeiten, Arbeitsbedingungen und bisherige
Betreuung. Vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, Begehungsberichte und Informationen
zu geplanten Veränderungen helfen, den Bearbeitungsbedarf einzugrenzen.

Gemeinsam betrachten wir, welche zusätzlichen Aufgaben relevant sind und welche 
Informationen für die weitere Beurteilung benötigt werden.

02

Umfang & Verantwortung

### Aufgaben, Aufwand und Zuständigkeiten festlegen

Aus dem festgestellten Bedarf werden konkrete Betreuungsleistungen abgeleitet. Dazu
gehören die fachlichen Aufgaben und der dafür erforderliche Aufwand.

Der Arbeitgeber legt den Bedarf mit Beratung durch Betriebsarzt und Fachkraft für
Arbeitssicherheit fest. Die Betreuungsleistungen werden auf dieser Grundlage vereinbart.

Für die Zusammenarbeit klären wir außerdem die betrieblichen Ansprechpartner und
die Aufgabenverteilung. Eine vorhandene Betreuung wird dabei berücksichtigt.

03

Dokumentation & Fortschreibung

### Ergebnisse festhalten und Bedarf überprüfen

Die vereinbarten Leistungen und weiteren Aufgaben müssen nachvollziehbar bleiben.
Dazu gehört, Zuständigkeiten und Termine für die Bearbeitung festzuhalten.

Im weiteren Verlauf wird geprüft, ob der ermittelte Bedarf noch zur betrieblichen
Situation passt. Veränderungen, neue Erkenntnisse oder zusätzliche Anforderungen
können eine Anpassung erforderlich machen.

Klare Aufgaben. Abgestimmte nächste Schritte.


Leistungsumfang & Aufwand

## Was kostet die betriebs­spezifische Betreuung?

Die Kosten richten sich nach den erforderlichen Aufgaben und dem vereinbarten Leistungsumfang.
Einfluss haben beispielsweise:

Für die betriebsspezifische Betreuung gibt es keine allgemein gültige pauschale 
Einsatzzeit. Der Umfang muss anhand der betrieblichen Erfordernisse bestimmt werden.

Beschreiben Sie uns Ihren Betrieb und die aktuelle Fragestellung. Damit lässt sich
klären, welche Unterstützung benötigt wird und welcher Aufwand damit verbunden ist.

Ihr Betrieb gibt
den Rahmen vor.

 * N
 * Art und fachliche Tiefe der benötigten Unterstützung;
 * N
 * betroffene Tätigkeiten, Arbeitsbereiche und Standorte;
 * N
 * vorhandene Unterlagen und bisheriger Bearbeitungsstand;
 * N
 * Dauer und Umfang der Begleitung.

Betreuungsbedarf klären

## Betriebs­spezifische Betreuung mit secutelli besprechen

Sie planen Veränderungen oder möchten klären, ob Ihre bisherige Betreuung den tatsächlichen
Bedarf abdeckt? secutelli unterstützt Sie dabei, zusätzliche Anforderungen einzuordnen
und die erforderlichen Aufgaben zu vereinbaren.

Schildern Sie uns kurz Ihre Tätigkeiten, die vorhandene Betreuung und das aktuelle
Anliegen. Gemeinsam klären wir die nächsten Schritte.

#### 06196 7641032

#### sklawonn@secutelli.de

#### Vor Ort in Rhein-Main

Main-Taunus-Kreis und Rhein-Main-Gebiet

Fragen zur Betreuung

## Häufige Fragen zur betriebs­spezifischen Betreuung

### Ist die betriebsspezifische Betreuung freiwillig?

Erforderliche betriebsspezifische Betreuung ist Bestandteil der Regelbetreuung nach
Anlage 2. Der Arbeitgeber muss prüfen, welche zusätzlichen Leistungen im Betrieb
benötigt werden, und diese entsprechend berücksichtigen. 

Der konkrete Umfang ergibt sich aus den betrieblichen Bedingungen. Dabei können 
regelmäßig bestehende Anforderungen ebenso relevant sein wie einzelne Projekte oder
Veränderungen. 

### Wie häufig muss der Betreuungsbedarf überprüft werden?

Der Bedarf muss regelmäßig und insbesondere nach wesentlichen Änderungen im Betrieb
überprüft werden. Dazu können beispielsweise neue Tätigkeiten, Arbeitsverfahren 
oder Arbeitsmittel gehören. Auch neue Erkenntnisse zu bestehenden Gefährdungen sind
zu berücksichtigen. 

Die weitere Planung richtet sich nach den geltenden Vorgaben und der betrieblichen
Situation. 

###  Ist betriebsspezifische Betreuung dasselbe wie anlassbezogene Betreuung?

Die Begriffe sind im jeweiligen Betreuungsmodell einzuordnen. Betriebsspezifische
Betreuung nach Anlage 2 kann regelmäßig und aufgrund einzelner Anlässe erforderlich
sein. 

Anlassbezogene Betreuung ist außerdem Bestandteil anderer Betreuungsmodelle, etwa
der Betreuung kleiner Betriebe. Welche Anforderungen für Ihr Unternehmen gelten,
muss deshalb anhand des zutreffenden Modells geklärt werden. 
