# Arbeitsschutz Homeoffice 2025: Pflichten & Gefährdungsbeurteilung

- Link: https://secutellineu.digitelli-dev.de/arbeitsschutz-homeoffice-2025-pflichten-gefaehrdungsbeurteilung/
- Veröffentlicht: 2025-11-16T20:41:17+01:00
- Autor: Sebastian Klawonn

## Arbeitsschutz Homeoffice 2025: Pflichten & Gefährdungsbeurteilung für Unternehmen in Hessen

Das flexible Arbeiten ist längst Standard in der hessischen Unternehmenslandschaft.
Doch mit der Verlagerung des Arbeitsplatzes ins Private wachsen auch die Anforderungen
an den **Arbeitsschutz Homeoffice**. Als Arbeitgeber sind Sie weiterhin in der Pflicht,
die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten – unabhängig davon,
ob sie in Ihrem Büro in Sulzbach am Taunus oder von zu Hause aus arbeiten. Besonders
die **Gefährdungsbeurteilung Homeoffice** steht 2025 im Fokus der Aufsichtsbehörden.

## Die rechtliche Basis: Telearbeitsplatz vs. Mobiles Arbeiten

Im deutschen Arbeitsschutzrecht muss klar zwischen zwei Formen des Arbeitens von
zu Hause unterschieden werden, da dies die Pflichten des Arbeitgebers beeinflusst:

 * **Telearbeitsplatz:** Der Arbeitgeber richtet einen festen, mit dem Büro verbundenen
   Bildschirmarbeitsplatz in der Privatwohnung des Mitarbeiters ein. Hier gelten
   die vollen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die Betretung
   durch den Arbeitgeber ist nur mit Zustimmung des Mitarbeiters möglich.
 * **Mobiles Arbeiten (Remote Work):** Der Mitarbeiter arbeitet von variierenden
   Orten, meist von zu Hause, ohne einen fest eingerichteten Arbeitsplatz. Die ArbStättV
   gilt hier nicht, jedoch bleiben die Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
   und die Pflicht zur **Gefährdungsbeurteilung Homeoffice** bestehen.

Für die meisten flexiblen Arbeitsmodelle in Hessen gilt das mobile Arbeiten. Das
bedeutet: Der Fokus liegt auf dem **Remote Work Arbeitsschutz** nach ArbSchG.

## Kernpflicht 1: Die Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice

Die größte Herausforderung und Pflicht ist die Durchführung der **Gefährdungsbeurteilung
Homeoffice**. Während die Arbeitsstätte im Büro leicht inspiziert werden kann, müssen
im Homeoffice alternative Wege gefunden werden, um Gefährdungen zu erkennen und 
zu bewerten. Wir von secutelli.de/ empfehlen hierfür einen dreistufigen Ansatz:

### 1. Beurteilung der Ergonomie und Arbeitsmittel

Der Fokus liegt auf der Ausstattung, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Dies
umfasst die Bereiche **Ergonomie Homeoffice Tipps**:

 * **Technische Ausstattung:** Sind Bildschirm, Tastatur und Maus ergonomisch und
   für die Tätigkeit geeignet?
 * **Möblierung:** Steht ein geeigneter Bürostuhl und ein ausreichend großer Schreibtisch
   zur Verfügung (oft als Leihgabe des Unternehmens)?
 * **Beleuchtung:** Ist der Arbeitsbereich ausreichend hell beleuchtet, um eine 
   Überanstrengung der Augen zu vermeiden?

Wir unterstützen Sie mit digitalen Checklisten und Selbsteinschätzungen durch die
Mitarbeiter, die anschließend durch unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit validiert
werden.

### 2. Bewertung der Psychischen Belastungen

Im Homeoffice können soziale Isolation, die Vermischung von Arbeit und Freizeit 
sowie ständige Erreichbarkeit zu psychischen Belastungen führen. Die Gefährdungsbeurteilung
muss auch diese Faktoren berücksichtigen. Maßnahmen können klare Regelungen zu Arbeitszeiten
und Erreichbarkeit sowie Angebote zur Stressprävention sein.

### 3. Schulung und Unterweisung

Die Unterweisung ist im Homeoffice wichtiger denn je. Mitarbeiter müssen gezielt
über Gefahren und Maßnahmen belehrt werden. Themen der Unterweisung sollten sein:

 * Korrekte ergonomische Einstellung des Arbeitsplatzes.
 * Verhalten bei Unfällen (siehe Unfallversicherung).
 * Regeln zu Pausen und Arbeitszeitgestaltung.
 * Datenschutz und **Homeoffice Sicherheit**.

## Kernpflicht 2: Unfallversicherungsschutz im Homeoffice

Seit einer Gesetzesanpassung sind Unfälle im Homeoffice besser abgesichert. Der 
gesetzliche Unfallversicherungsschutz umfasst nun grundsätzlich Tätigkeiten, die
im Homeoffice oder an einem anderen mobilen Arbeitsort ausgeübt werden, in gleichem
Umfang wie im Betrieb.

 * **Versichert:** Der Weg des Mitarbeiters, um Arbeitsmittel aus der Küche zu holen
   oder das Kind in den Nebenraum zu bringen, um ungestört arbeiten zu können.
 * **Nicht versichert:** Privatwirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.B. der Gang zum
   Kühlschrank für private Zwecke oder der Unfall auf dem Weg zur Post, wenn es 
   sich nicht um einen Dienstgang handelt.

Trotz der Gesetzesänderung ist die genaue Abgrenzung oft schwierig. Eine klare Definition
der Arbeitszeit und -tätigkeit in der Homeoffice-Vereinbarung ist essenziell.

## secutelli: Ihr Partner für Homeoffice Sicherheit in Hessen

Die Einhaltung der Vorschriften zum **Arbeitsschutz Homeoffice** stellt viele Unternehmen
vor Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Dokumentation und die Einhaltung
der Datenschutzbestimmungen bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Wir
von secutelli.de/, Ihrem regionalen Partner aus Sulzbach am Taunus, bieten Ihnen
rechtssichere Lösungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung Homeoffice.

Sorgen Sie für **Homeoffice Sicherheit** und erfüllen Sie Ihre Fürsorgepflicht. 
Kontaktieren Sie uns, um Ihre Remote-Work-Prozesse zukunftssicher zu gestalten.

## Häufig gestellte Fragen

Muss der Arbeitgeber den Homeoffice-Arbeitsplatz zwingend persönlich besichtigen?

Nein. Eine physische Besichtigung der Wohnung gegen den Willen des Mitarbeiters 
ist nicht erlaubt. Die Gefährdungsbeurteilung kann und sollte durch alternative,
datenschutzkonforme Verfahren erfolgen, wie digitale Checklisten, Foto-Dokumentation
durch den Mitarbeiter und anschließende videogestützte Beratung durch die Fachkraft
für Arbeitssicherheit.

Gilt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Homeoffice?

Die ArbStättV gilt nur für den sogenannten Telearbeitsplatz, der vom Arbeitgeber
fest eingerichtet wurde. Beim mobilen Arbeiten (dem häufigsten Modell) gilt die 
ArbStättV nicht, dafür aber die allgemeinen Pflichten des Arbeitsschutzgesetzes (
ArbSchG), insbesondere die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.

Welche Grundausstattung muss der Arbeitgeber für ergonomisches Arbeiten bereitstellen?

Obwohl der Arbeitgeber beim mobilen Arbeiten nicht die gesamte Arbeitsstätte einrichten
muss, muss er die notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Dazu gehören 
in der Regel ein ergonomischer Bildschirm, eine Tastatur und eine Maus. Die Bereitstellung
eines ergonomischen Bürostuhls und Schreibtisches wird dringend empfohlen, um die
Einhaltung der **Ergonomie Homeoffice Tipps** zu gewährleisten und Gesundheitsrisiken
vorzubeugen.

Ist der Weg zum Drucker oder zur Toilette im Homeoffice unfallversichert?

Ja, durch die Gesetzesreform ist der Weg zur Verrichtung betrieblicher Tätigkeiten
im Homeoffice versichert. Dazu zählt auch das Aufsuchen des Druckers oder der Toilette,
solange es sich im Rahmen der Arbeitsausübung bewegt. Reine private Tätigkeiten 
sind weiterhin ausgeschlossen.
